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Leaking-Sites und Plagiatewikis: Erweiterung der Öffentlichkeit

Plattformen wie Wikileaks oder das Guttenplagg-Wiki werden nicht von Journalisten, sondern von Aktivisten und aus der Zivilgesellschaft heraus betrieben. In einer neuen Arbeitsteilung dienen sie ebenso der Herstellung von Öffentlichkeit. 

In älteren Modellen der Medientheorie stellen Massenmedien Öffentlichkeit her, über die sich Bürger informieren können. Sie üben eine Gatekeeper-Rolle aus, indem sie bestimmen, was öffentlich präsentiert wird. Seitdem zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger im Internet ihre Anliegen und Themen über verschiedene Dienste auf einfache Weise veröffentlichen können, hat sich das geändert. In Diskursen, die mit Schlagwörtern wie „Blogger versus Journalisten“ oder „Wikileaks versus Zeitungen“ arbeiteten, wurde das Unbehagen journalistischer Akteure an den neuen kommunikativ-medialen Verhältnissen deutlich. Sie geben vor, es sei ein neues Konkurrenzverhältnis entstanden, das zu Qualitätsverlusten führe und das ethische und professionelle Standards verletze, ja letztlich den Journalismus und damit die Demokratie gefährde.

Zunächst lässt sich jedoch einfach nur feststellen, dass sich der öffentliche Raum mit dem Internet zunehmend erweitert. Die Frage ist: Wie verändert er sich mit Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks und Crowdsourcing-Plattformen wie GuttenPlag oder VroniPlag? Welche Funktionen übernehmen die neuen Medien für die Öffentlichkeit? In welchem Verhältnis stehen sie zum traditionellen Journalismus? Ist das, was sie machen, journalistisch?

Was Journalisten tun

Um diese Fragen beantworten zu können, ist es hilfreich, sich zu überlegen, über welche Kernkompetenzen Journalisten verfügen müssen, um professionelle Arbeit leisten zu können. Zunächst müssen Journalisten Nachrichten und Themen erschließen können – über die Recherche und das Monitoring des aktuellen Nachrichtengeschehens. Eine weitere Kernkompetenz besteht darin, die hier gefundenen Inhalte professionell zu analysieren, zu erschließen und mit verschiedenen Methoden darzustellen. Hierfür ist es unerlässlich, Entwicklungen und Trends erfassen und kontextualisieren zu können. Beispielsweise lässt sich dies mit der Analyse von Statistiken bewerkstelligen. Es zeigt sich auch daran, kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Wandel beschreiben zu können. Eine Kernkompetenz besteht weiterhin darin, einen Diskurs zwischen verschiedenen Interessensgruppen anregen und moderieren zu können. Schließlich gilt es, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, Publizität herzustellen und hierfür technische wie soziale Veröffentlichungsprozesse beherrschen zu können.

Im journalistischen Alltag sind nur selten alle Kernkompetenzen gleichermaßen gefragt. Journalisten spezialisieren sich in der Regel nur auf eine Auswahl. Reporter etwa konzentrieren sich auf die Recherche sowie auf die Darstellung ihrer Themen. Schreibtischredakteure hingegen widmen sich verstärkt dem Monitoring, der Erfassung von Trends, der Betreuung von Reportern und Autoren sowie den technischen Veröffentlichungsprozessen. Moderatoren wiederum sind Spezialisten des öffentlichen Diskurses. Gemeinsam sind sie Teil des journalistischen Veröffentlichungsprozesses.

Unschärfen: PR und Journalismus

Auffallend ist, dass auch professionelle Öffentlichkeitsarbeiter über dieselben Kernkompetenzen verfügen müssen. Wohl deshalb dürfen sich bei journalistischen Verbänden wie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Personen, die sich der „Öffentlichkeitsarbeit“ widmen, ebenfalls als Journalisten bezeichnen – und verfügen über den gleichen Rechtsschutz wie ihre journalistischen Kollegen. Sie unterscheiden sich jedoch in einem wesentlichen Punkt von Journalisten: Denn deren Hauptaufgabe besteht darin, Öffentlichkeit herzustellen, wie etwa der Dortmunder Journalistikprofessor Horst Pöttker sagt. Kommt ein Journalist dieser Aufgabe nicht nach, handelt er nicht professionell.

PR-Fachleute hingegen haben die Aufgabe, im Sinne ihres Auftraggebers bestimmte Sachverhalte der Öffentlichkeit zu präsentieren, andere – etwa Betriebsgeheimnisse oder kritische interne Vorgänge – hingegen nicht. Während also die Vernachlässigung oder gar Unterdrückung bestimmter Nachrichten für Journalisten aus medienethischer Sicht unakzeptabel sind, sind sie für PR-Fachleute im Sinne der Kanalisierung von Nachrichten Teil des Berufsverständnisses. Es gibt in der Praxis also bestimmte Unschärfen in der Definition dessen, was als „journalistisch“ angesehen wird. Aus medienethischer Sicht ist jedoch das Primat der Herstellung von Öffentlichkeit als Hauptfunktion des Journalismus unumstritten.

Datenberge prüfen

In welchem Maße handeln nun die Macher von Whistleblower- und Crowdsourcing-Plattformen journalistisch? Die journalistische Hauptaufgabe, Öffentlichkeit herzustellen, nehmen sie auf jeden Fall wahr. Wie sieht es hinsichtlich der journalistischen Kompetenzen aus?

Akteure von Whistleblower-Plattformen recherchieren nicht selbst Inhalte, sondern warten auf den Input von Informanten, den sie selbst bewerten. Der ehemalige Wikileaks-Mitarbeiter Daniel Domscheit-Berg berichtete, dass er und Julian Assange alle Einsendungen auf Authentizität hin überprüften. Hier findet also eine zumindest rudimentäre Recherche-Leistung statt. Handelt es sich um umfangreiche Datenpakete wie etwa bei den Depeschen des US-Außenministeriums, werden diese technisch-organisatorisch so aufbereitet und strukturiert, dass ihre Inhalte leichter erschließbar sind. Damit leistet Wikileaks eine Dienstleistung, die Recherche unterstützt. In prominenten Fällen analysiert Wikileaks selbst die Inhalte und veröffentlicht seine Bewertung in Form einer Pressemitteilung. Wikileaks führte also eine Grundrecherche durch, erschloss die Inhalte rudimentär und veröffentlichte die Daten. Es übte damit nicht nur grundlegende journalistische Aufgaben aus, sondern erfüllt auch die Hauptfunktion: Öffentlichkeit herzustellen.

Die ganze Quelle bereitstellen

Die meisten der auf der Plattform veröffentlichten Dokumente blieben jedoch in der Regel unbewertet bzw. unkommentiert. Dies ist unter anderem auf den eigenen Anspruch zurückzuführen, unredigierte Quelleninformationen einer mündigen Öffentlichkeit präsentieren zu wollen, um nicht wie klassische Medien eine mehr oder weniger subjektive Vorauswahl oder Gewichtung zu treffen. Dem Selbstverständnis nach käme es einer Zensur gleich, bestimmte Quellen auszublenden. Dieser Anspruch ist damit gleichzeitig eine Kritik an den klassischen Medien: Sie kämen ihrer Hauptfunktion, Öffentlichkeit herzustellen, nur unzureichend nach. Tatsächlich wählen Medien aufgrund diverser Nachrichenfaktoren immer aus, was sie in welchem Umfang veröffentlichen wollen. Es gibt eine Reihe von Barrieren, die dem Ideal einer totalen Öffentlichkeit entgegensteht – seien es ökonomische, politische, rechtliche, organisatorische oder kulturelle.

Zunächst verfolgte Wikileaks den Ansatz, die Informationen mehr oder weniger unkommentiert zu veröffentlichen und auf die Analyse durch Internetnutzer und Medien zu hoffen. Durch die Veröffentlichungen sollte, so formulierte Wikileaks-Gründer Julian Assange es in seinem Aufsatz „State and Terrorist Conspiracies“ (2006), die „verschwörerische Macht“ des Systems angegriffen werden – indem die Veröffentlichung per se den Austausch interner Informationen reduziert. Dabei unterstellt Assange jedem System, in dem entscheidungsrelevante, wichtige Informationen nicht öffentlich, sondern nur in einem begrenzten Kreis von Kommunikationsteilnehmern ausgetauscht werden, eine solche „Verschwörung“ – gegen die Öffentlichkeit, gegen die Bürger, die immer Bescheid wissen müssen.

Medien wollen Exklusivität

Gleichwohl führte diese Veröffentlichungsstrategie aus Beobachtung der Wikileaks-Betreiber dazu, dass etliche aus ihrer Sicht wichtige Themen von den Medien nicht gebührend aufgegriffen wurden und deshalb keine politische Wirkung entfalten konnten. Einen Grund sahen sie darin, dass Medien eher bereit sind, viel Zeit und Personal in Analysen zu investieren, wenn sie exklusiv über die Informationen verfügen. Eine Kommentierung aller Dokumente durch Wikileaks wäre andererseits schlicht aufgrund mangelnder Auswertungskapazitäten nicht möglich gewesen, da der Kreis der Aktiven sehr klein war. Wikileaks hatte also nicht nur mit ökonomischen Medienmechanismen, sondern auch mit eigenen Barrieren zu kämpfen, vornehmlich organisatorischer und finanzieller Art.

Diese Situation führte dazu, dass Wikileaks die Kooperation mit ausgesuchten klassischen Medien suchte, die sich ihrerseits zu einer systematischen Auswertung und professionellen Darstellung verpflichteten. Insbesonders im Falle der Depeschen hoffte Julian Assange darauf, vom rechtlichen Schutz der Medienorgane profitieren zu können, indem er die Medien zeitgleich an die Front schickte. Diese ihrerseits sahen Wikileaks als willkommenen Puffer für die zu erwartenden Angriffe aus politischer Ecke. Letztlich richteten sich die meisten der verbalen und juristischen Attacken in den USA denn auch gegen Wikileaks und nicht gegen seine Medienpartner.

Dies zeigt, dass es durchaus relevant ist, ob Leaking-Plattformen wie Wikileaks als journalistische Plattformen mit entsprechenden rechtlichen Schutzansprüchen eingestuft werden oder nicht. Hinsichtlich der angewandten journalistischen Kompetenzen wie des Selbstverständnisses von Wikileaks, das vornehmlich darin bestand, Öffentlichkeit herzustellen, wäre es – gerade im Hinblick auf die tolerante Bewertung von PR-Fachkräften – angezeigt, auch Leakingplattformen eindeutig dem Journalismus zuzuordnen.

Plagiate recherchieren

Auch die Akteure von Crowdsourcing-Plattformen wie dem GuttenPlag-Wiki, das die Dissertation des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg untersuchte, oder des VroniPlag-Wiki, das sich, so die Betreiber, „mit Hochschulschriften auf Basis belastbarer Plagiatsfundstellen auseinandersetzt“, recherchieren umfangreiche Literatur, um Plagiate in Hochschulschriften nachzuweisen. Gerade bei solchen Crowdsourcing-Plattformen steht die Recherche an erster Stelle. An zweiter Stelle steht die Analyse und Auswertung, die bei diesen Plattformen in Form von leicht verständlichen Grafiken vorgenommen wird, die anzeigen, in welchem Umfang Plagiate gefunden wurden. Diese suggestiven Grafiken wiederum legen eine Bewertung nahe, die jedoch letztlich seitens der klassischen Medien und der verantwortlichen Hochschulen vorgenommen wird. Die Crowdsourcing-Plattformen stellen im Internet Öffentlichkeit her – setzen jedoch, wie der Fall Guttenberg illustrierte, auf die politische Hebelwirkung, die erst durch das Mitwirken der klassischen Medien erreicht werden kann.

Sowohl Leaking- wie Crowdsourcing-Plattformen stellen also durchaus mit journalistischen Mitteln Öffentlichkeit her. Sie stehen dabei zu den klassischen Medien weniger in einem konkurrierenden, sondern eher in einem komplementären Verhältnis. Zur Eigenart gehört es, dass sie direkt auf zivilgesellschaftlichem Engagement basieren. Ein weiteres auffälliges Merkmal der neuen Plattformen besteht darin, dass sie mit sehr großen Informationsmengen umgehen. Diese wurden mehr oder weniger geschickt und erfolgreich aufgearbeitet. Die Analyse der Daten stellt besondere Anforderungen sowohl an die Betreiber der Plattformen als auch an die Journalisten. Die Betreiber müssen die Daten so aufbereiten, dass sie möglichst leicht recherchierbar sind.

Was bedeutet das für die klassischen Medien? Journalisten müssen Methoden entwickeln, um die Daten zu verifizieren, in verständliche Zusammenhänge zu bringen und zu bewerten. Dabei können sie durchaus auf traditionelle, qualitative Recherchemethoden zurückgreifen. Wenn es jedoch um die quantitative Auswertung geht, müssen sie teilweise neue Methoden entwickeln. Dies wurde vor allem am Beispiel der Afghanistan-Protokolle von Wikileaks deutlich. Hier fanden die beteiligten Redaktionen sehr unterschiedliche Wege, um mit Hilfe der Daten beispielhafte Vorgänge und Entwicklungen im Afghanistan-Krieg zu illustrieren. Während etwa der „Guardian“ auf einer interaktiven Karte die Angriffe zwischen 2004 und 2009 illustrierte und ein eigenes, herunterladbares Spreadsheet für Schlüsselereignisse anbot, konzentrierte sich der „Spiegel“ auf eine klassische journalistische Berichterstattung. Dies wurde vielerorts kritisiert, da den Lesern keine eigene, visuelle Analysemöglichkeit an die Hand gegeben wurde.

Am Beispiel der Afghanistan-Protokolle wird deutlich, dass der klassische Journalismus im Umgang mit dieser Art von Quellen neue Darstellungsmethoden entwickeln muss. Klar wird aber auch, dass eine Analyse seitens der Netzgemeinde bislang nur eingeschränkt stattfindet. Weil sie in der Regel einigen Aufwand verlangt, setzt sie nicht nur ein gewisses Kompetenzniveau, sondern auch ein spezifisches Interesse voraus. Die Analyse wie die Darstellung gehören damit zu den weiterhin unumstrittenen journalistischen Kernkompetenzen.

Bürger suchen neue Wege

Die Plattformen zeigen auch, wie wichtig es ist, sich dem zivilgesellschaftlichen Engagement von Bürgern öffnen zu können. Dabei bleibt auch die Fähigkeit, gesellschaftliche Diskurse anzustoßen und sie zu moderieren, ein Metier der klassischen Medien. Sie müssen sich verstärkt den Inputs aus dem Netz öffnen, um gesellschaftlich relevante Themen abbilden zu können. Etliche Online-Ableger klassischer Medien, aber auch Fernsehsender haben inzwischen Formate entwickelt, die auf einen direkten Dialog mit Netzbürgern über Twitter oder Facebook setzen. Nach wie vor erhalten investigative Journalisten vertrauliche Unterlagen. Der Erfolg der Leaking-und Crowdsourcing-Plattformen zeigt jedoch, dass Bürger zunehmend neue Wege beschreiten, um sich für eine politisch-gesellschaftliche Öffentlichkeit zu engagieren. Er zeigt auch, dass sie eher Mittler einschalten oder anonym agieren wollen, als sich direkt an die Medien zu wenden.

Eine Reihe von Medien wie die „New York Times“, hierzulande die „WAZ“ und der „stern“ haben darin einen Bedarf von Bürgern nach vertraulicher und anonymer Kommunikation erkannt. Sie haben auf ihren Websites eigene Bereiche eingerichtet, über die Bürger nun den Redaktionen einigermaßen anonym Informationen zukommen lassen können. Sie versprechen jedoch nicht – wie die Leaking-Plattformen und Plagiatewikis – eine unmittelbare, garantierte Öffentlichkeit, sondern lediglich garantierte Aufmerksamkeit: Alle eingereichten Daten werden gesichtet; doch die Entscheidung, bestimmte Informationen zu veröffentlichen, bleibt eine redaktionelle.

Unabhängig davon ist immer öfter zu beobachten, dass Medien die von ihnen verwendeten Quellen direkt auf ihrer Website veröffentlichen. Dies verleiht der eigenen Darstellung zusätzlich Authentizität. Gleichzeitig kann dies die Leser auch ermuntern, Redaktionen Informationen zukommen zu lassen.

Informantenschutz muss gestärkt werden

Die Medienhäuser müssen sich auf diese Entwicklung konstruktiv einlassen. Dass sie das jetzt erst tun, zeigt auch, dass sie Jahre der digitalen Entwicklung nahezu ungenutzt haben verstreichen lassen. Was passiert, wenn sie dies nicht tun können oder dürfen, zeigte sich während der Revolution in Ägypten. Weil die Medien staatlich kontrolliert wurden, gingen Bürger dazu über, Dokumente der Staatssicherheit über Facebook oder Twitter-Fotodienste zu veröffentlichen – meist unkommentiert. Sie durchbrachen die allumfassende staatliche Zensur und nahmen damit ein sehr großes persönliches Risiko auf sich. Das zeigt, dass eine zentrale Aufgabe der Medien darin besteht, Informanten Sicherheit zu gewähren – indem sie selbst das Risiko übernehmen. Sie gelangen sonst gar nicht an die Informationen, die sie veröffentlichen sollten.

Wichtig ist ein aktives Eintreten der Medien für mehr Informantenschutz nicht nur in den Staaten, in denen Andersdenkende politisch verfolgt werden, sondern auch in Staaten, in denen Haftungsansprüche und zivilrechtliche Klagen die Ausübung von Meinungsfreiheit knebeln. In Deutschland sind Whistleblower bis heute rechtlich nicht geschützt. Hinweisgeber werden seitens der Arbeitgeber immer noch als Denunzianten geächtet – und nicht für ihre Zivilcourage belohnt, sondern mit Kündigung und jahrelanger Arbeitslosigkeit bestraft. Missstände bleiben so vielfach unaufgedeckt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte dies erst kürzlich fest, indem er – anders als zahlreiche deutsche Gerichte zuvor – in seinem Urteil das Recht auf Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern stärker berücksichtigte. Er sah die Strafanzeige einer Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber als durch die Meinungsfreiheit gedeckt an, da sie zu den wenigen gehöre, die die Missstände habe erkennen können. Das Gericht nahm gleichwohl eine Abwägung vor: So müssten Arbeitnehmer aufgrund des Loyalitätsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer zuerst die zuständige Stelle des Arbeitgebers benachrichtigen. Der Gang an die Öffentlichkeit käme nur als letzte Möglichkeit in Frage. Grundsätzlich müssten die Gerichte jedoch das öffentliche Interesse weit auslegen.

Kooperation mit Kompetenz

Indem neue Plattformen im Netz Bürgern mehr Ausdrucksmöglichkeiten verleihen, werden sie zum politischen Akteur. Indem sie neue Meinungen einbringen und auf neue Art agieren können, verändern sie das politische Feld und erweitern die Öffentlichkeit. Sich darauf einzustellen, hieße für die klassischen Medien, ihre journalistischen Kernkompetenzen auszubauen. Umfangreiche Daten zu analysieren, komplexe Zusammenhänge darzustellen und gesellschaftliche und politische Diskurse zu moderieren, all das bleibt gefragt. Hier können sich neue und alte Medienakteure ergänzen, wenn nicht gar miteinander kooperieren, um so den bestehenden wie den gewandelten politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werden. Denn letztlich gilt es, Öffentlichkeit herzustellen – für eine lebendige, demokratisch verfasste Gesellschaft, die nur so in der Lage ist, kompetent Entscheidungen treffen zu können.


Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-NC. Er erschien zuvor in einer Publikation der Heinrich Böll Stiftung.

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