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Das eingemauerte Fenster zur Welt

Wer in die Vergangenheit sehen will, muss Geduld haben: Was bleibt an Fernseh-Erinnerungen, wenn uns der Zugang zu seinem Erbe verwehrt wird?

„Haben Sie gemerkt, dass Kinder – und auch viele Erwachsene – glauben, dass jeder Artikel, der jemals geschrieben, und jeder Song, der jemals gesungen wurde, im Internet zu finden ist? Es wird nicht lange dauern, bis die jungen Leute in dem Glauben aufwachsen, dass jede Fernsehsendung, die jemals produziert wurde, auch online steht.“ Was die New Yorker Medienexpertin Nan Rubin im Jahr 2007 prophezeite (PDF), scheint mittlerweile längst allgemeine Anspruchshaltung geworden zu sein: Dem gemeinen Bürger stehen scheinbar unzählige Mittel und Wege zur Verfügung, auf alte TV-Sendungen zurückzugreifen. Doch der Schein trügt.

Natürlich gibt es etliche Wiederholungen im laufenden Programm, die sich zweifellos aufzeichnen lassen, immer komfortabler mit digitalen Programmführern und schier grenzenlosen Speicherkapazitäten auf dem heimischen Festplattenrekorder. Auch lässt sich die Lieblingsserie meist als hochwertige DVD-Box erwerben oder eines der Online-Streaming-Angebote der sendereigenen Video-Portale nutzen. Und wenn der Sendetermin verpasst, die siebentägige Zugangsfrist in der Online-Mediathek verstrichen und die Nischensendung nun gar nirgendwo sonst abzurufen ist, gibt es ja immer noch die Mitschnittdienste der Sender.

Doch da beginnt das Problem: Nicht nur, dass individuell angeforderte Mitschnitte so teuer sind, dass man es sich lieber dreimal überlegt, ob die Ausgabe sich wirklich lohnt. Zumal überhaupt nur ein kleiner Ausschnitt des archivierten Programms als Mitschnitt angefordert werden kann: Meist sind es nur Sendungen und Sendungsfragmente aus dem Nachrichtenbereich, für die der Sender alle Rechte besitzt. Viel gravierender ist, dass es keinerlei Findinstrumente wie Kataloge gibt, die Aufschluss darüber geben, welche Sendung wo zu finden ist, geschweige denn wann sie gesendet wurde. Hier beginnt der weite Schutzkreis, der sich um das Fernseh-Erbe zieht. Die Fernsehbranche verteidigt vehement ihre sogenannte endarchivische Kompetenz, was so viel bedeutet wie: Die Hoheit über sämtliches Archivgut liegt bei den Sendern und Produzenten.

Die Archivabteilungen der Sender gehören zu den am sorgsamsten gehüteten Unternehmensarchiven, da sie angesichts des Wettbewerbs von immer mehr und immer schwerer zu füllenden Programmplätzen Kapital verwalten: Programmkapital. Bisher zeigten die Veranstalter daher kaum Interesse, ihre Archive für die Allgemeinheit recherchierbar zu machen. Die Gründe sind vielfältig: Es fehlen Personal, Zeit und Geld sowie die rechtliche Grundlage. Auf letztere wird häufig verwiesen. Dann heißt es, es müssen im Einzelnen geklärt werden, ob durch bestimmte Daten bestimmte Rechte verletzt werden könnten – oder sogar das Medienprivileg, also das exklusive Vorrecht von Journalisten, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Arbeit nutzen und speichern zu dürfen, ohne dass sie die strengen Datenschutzbestimmungen verletzen würden. Eine solche Prüfung sei wiederum mit den vorhandenen Gebühren- oder Werbemitteln nicht zu leisten.

Abseits der herkömmlichen Verwertungskanäle befindet sich das, was einmal im Fernsehen lief, unter Verschluss. Der für seine Fehde gegen das strikte Urheberrecht bekannte US-amerikanische Rechtsgelehrte Lawrence Lessig formuliert es so, dass für audiovisuelle Medien Bibliotheken mit Kaufhäusern ersetzt worden seien, die nur das bereithalten, was auf einem bestimmten begrenzten Markt nachgefragt wird: „Beyond that, culture disappears“. Was er meint, ist eine fehlende kulturelle Legitimierung für Medieninhalte wie insbesondere das Fernsehen. Für Sendungen aus dem Flimmerkasten gibt es im Gegensatz zur Literatur weder eine staatliche Pflichtabgaberegelung, um die Bewahrung sicherzustellen, noch eine öffentliche Infrastruktur, die den Zugang zu den Überlieferungen zulässt.

„Während die Literatur, als das große Gedächtnis der Menschheit, umfassend interpretiert wird, findet ein Fruchtbarmachen der durch moderne Medien vermittelten Geschichte kaum statt“, schrieb der Schriftsteller Walter Jens im Jahr 1990. Dass es Bibliotheken gibt, zu deren kultureller Aufgabe es gehört, Literatur zur Not auch per Bücherbus in entlegene Regionen der Republik zu bringen, gilt für herkömmliche Fernsehsendungen (und im Übrigen auch fürs Radio) nicht. In den vergangenen 25 Jahren wurde mehrmals der Versuch unternommen, die verfahrene Situation aufzulösen, indem eine oder mehrere öffentliche Verwahr- und Anlaufstellen für historisches Fernsehprogrammmaterial geplant wurden. Das prominenteste Beispiel war das Projekt „Deutsche Mediathek“, initiiert vom Dokumentarfilmer Eberhard Fechner. Dessen Unverständnis über den Umgang mit dem Fernseh-Erbe, das auch sein persönliches Erbe war, stieß eine 20 Jahre lang andauernde Initiative an, deren Idee letztlich – in stark abgewandelter Form – im Berliner Museum für Film und Fernsehen unter dem Dach der Deutschen Kinemathek aufging.

Vor allem aus den Reihen der Wissenschaft werden die Zugangshürden zu den Fernseharchiven als Dauerärgernis empfunden. Obwohl es mancherorts verbindliche Benutzungsordnungen für Forschungsprojekte gibt, häufen sich wiederkehrende Beschwerden: zu undurchsichtig, zu unverlässlich oder schlichtweg zu teuer sei der Zugriff auf das Material.

Kafkaeske Züge

Bei einer Forscherin avancierte die Erforschung der Fernsehgeschichte sogar – zugegebenermaßen deutlich zugespitzt – zu einer Odyssee, das Archiv zur Büchse der Pandora und der Archivar zum kafkaesken Torhüter, der dem wissenschaftlichen Antragsteller allmächtig und vorwiegend kompromisslos den Zugang zu den verborgenen Schätzen verwehrt. Unter Pseudonym kritisiert sie in einem Aufsatz, dass Archivare mit findigen Abwehrstrategien auf externe Nutzeranfragen reagieren, um diese möglichst im Keim zu ersticken. So werde der Wissenschaftler bisweilen mit der enttäuschenden Aussage konfrontiert, dass die gefragten Überlieferungen nicht mehr vorhanden oder gerade nicht auffindbar seien. Wecke dies noch die Hartnäckigkeit des Forschers, sorgten spätestens hohe Gebührenforderungen für archivische Beratungsleistungen oder das Kopieren von einzelnen Sendungen für Verzagen.

Ein Weg durch diese Irrgärten lasse sich nur durch Zufall bahnen, durch persönliche Sympathien zwischen Archivar und Antragsteller oder Glück im Unglück wie die blanke Not einer überforderten Archivabteilung, welche sich auf die mögliche Unterstützung durch den Wissenschaftler besinnt, um verlotterte Archivalien retten, erfassen und für ihre Zwecke wieder nutzbar machen zu können.

Dadurch, dass die Sender ihre Archivschätze als Produktionsmaterial verstehen, wird der Einsatz für kulturelle Zwecke abseits des Sendewesens – zum Beispiel für die externe Bildungsarbeit oder Forschung – nicht als genuine Aufgabe verstanden und nur dann unterstützt, wenn die im eigenen Haus ohnehin stark beanspruchten Archivare etwas Luft haben. An der grundsätzlichen Stellungnahme von ARD und ZDF aus dem Jahre 1995 gegenüber dem Bundesinnenministerium im Rahmen der Ausarbeitung der späteren Konvention des Europarats zum Schutz des audiovisuellen Erbes hat sich bis heute kaum etwas geändert. Eine Verpflichtung der Sender, ihre Archive zu öffnen, wurde damals schon mit Verweis auf das Grundgesetz abgelehnt, das bekanntlich besagt, dass die „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film … gewährleistet“ werden:

„Da die Rundfunkarchive Präsenzarchive für die Zwecke der sie unterhaltenden Rundfunkanstalten sind, können sie eine umfassende Zurverfügungstellung ihres Materials zu allgemeinen ‚kulturellen Zwecken‚ nicht sicherstellen. Ganz ungeachtet der Frage, ob die Wahrnehmung eines solchermaßen erweiterten Auftrags schon wegen des nötigen Zusatzrechteerwerbs sowie des gesteigerten Personalbedarfs nicht finanzierbar wäre, dürfte eine solche Verpflichtung auch rundfunkrechtlich im Widerspruch zu Art. 5 Abs. 1, Satz 2 GG stehen. Von daher muss also sichergestellt werden – und dies sollte auch im Text zum Ausdruck kommen – dass die Befreiung von der Hinterlegungspflicht nicht an die Öffnung des Archivbestandes zu kulturellen Zwecken gebunden wird.“

Gibt es ein Recht auf Zugang?

Die Kontrollhoheit über den Reichtum der Fernsehgeschichte liegt in Deutschland traditionell bei den Sendern und Produzenten. Potenzielle Nutzer sehen sich dabei einer relativ unübersichtlichen Archivlandschaft gegenüber – nicht nur wegen der Dualität von öffentlich- und privat-rechtlichen Institutionen, sondern auch wegen der traditionell regional organisierten Rundfunklandschaft.

Immerhin kann man in den meisten Fällen mit einer professionell archivierten Programmüberlieferung rechnen – zumindest im Falle der öffentlich-rechtlichen Anbieter, also der ARD-Anstalten, des ZDF und der Deutschen Welle. Nur sie verfügen gegenwärtig über ausgearbeitete Sammlungsrichtlinien und Kriterienkataloge der Archivierung. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass mit einer Totalüberlieferung zu rechnen ist. Vor allem für die fünfziger und sechziger Jahre, als noch häufiger live gesendet wurde und es generell an Bewusstsein für den historischen Wert der noch jungen Medien Hörfunk und Fernsehen fehlte, muss mit nennenswerten Überlieferungslücken gerechnet werden. Bis in die Achtziger hinein gab es noch dezidierte Löschaktionen. Erst seitdem wuchs bei den Sendeanstalten das Bewusstsein für den historischen Wert ihrer Programmschätze.

Bis dato gibt es keine rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen, die einen allgemeinen Zugang zu Überlieferungen des Fernsehens für jedermann regeln. Das Fernsehen verteidigt zwar auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Führungsrolle in der Nutzung und Beliebtheit massenmedialer Angebote, doch beschränken sich die Einflussmöglichkeiten der Zuschauer weiterhin nahezu ausschließlich auf die Auswahl und Nutzung der Programmangebote. Weil eine Infrastruktur des Zugangs fast vollständig fehlt, mutet die Diskrepanz zwischen der Vielfalt aktuellen Fernsehschaffens und der Unauffindbarkeit der unter Verschluss liegenden Zeugnisse der Fernsehvergangenheit schlicht paradox an: So leicht auch mithilfe (elektronischer) Programmführer zu ermitteln sein mag, wann und auf welchem Sender der nächste „Tatort“, die x-te Wiederholung von „Raumschiff Enterprise“ oder die neue Staffel der RTL-Show „Das Supertalent“ ausgestrahlt wird, sind die Aussichten auf einen übergreifenden Archivführer allemal schlecht.

Abgesehen davon, ob das Argument eines immerhin moralisch abgeleiteten Zugangsrechts der Gebührenzahler zu Fernseharchiven nun trägt oder nicht, verspricht eine längst überfällige Verbreiterung der Angebotsstruktur aus den Archiven deutliche geschäftliche Vorteile für die Anbieter: Da Sender und Produzenten ohnehin mit Hochdruck ihre Programmperlen digitalisieren, wäre eine Retrodigitalisierung sämtlicher Archivstücke nur konsequent.

Selbst für Nischenproduktionen, für die eine DVD-Veröffentlichung auf dem Massenmarkt unrentabel wäre, gibt es mittlerweile effiziente Vermarktungs- und Vertriebskonzepte über das Internet. Diese stellen in Aussicht, dass sich auch bei geringen Abnehmerzahlen das Angebot einer digitalisierten Sendung als kosteneffektiv erweist und in der Summe sogar lukrative Gewinne versprechen. Die daraus erwachsene Vielfalt der Veröffentlichungen ist gemäß der „Long Tail“-Theorie des Publizisten Chris Anderson der marktwirtschaftlichen Erkenntnis geschuldet, dass selbst Nischenprodukte rentabel zu veräußern sind, wenn eine ausreichende Auswahl an solchen verfügbar und für den Kunden leicht auffindbar ist

Doch so lange die Strategien der Veranstalter noch auf die lineare Sendeabwicklung sowie konventionelle Wertschöpfungsketten fixiert sind, bleibt die Öffnung der Archive ein interessantes Gedankenspiel. Erste Versuche mit Online-Vermarktungsprojekten wie „Maxdome“ (ProSiebenSat.1), „RTLnow“ oder „Germany’s Gold“ (ARD/ZDF) mögen – wenn auch zaghaft – langfristig in diese Richtung zielen.

Die Zukunft der Erinnerung liegt im Netz

Noch jedoch be- und verhindert die Archivpolitik der Fernsehunternehmen eine breite Angebotspalette von Fernsehüberlieferungen eher, als dass sie sie im umsetzbaren Maße fördert. Die Nutzer haben sich längst Schleichwege gesucht und Alternativlösungen konstruiert, um sich selbst innerhalb der vielen unterschiedlichen Netzgemeinschaften mit Informationen über und mit audiovisuellen Zeugnissen aus der Fernsehgeschichte zu versorgen. Die in ihrer Grundtendenz anarchistisch handelnde Archivbewegung im Netz hat über offene Videoportale wie YouTube, P2P-Netzwerke oder Filehoster zu einer Vervielfachung des Angebots von televisuellen Überlieferungen geführt, wenn diese auch zahlenmäßig weit hinter der tatsächlichen Menge und Vielfalt der Archivbestände in den Archiven der Fernsehindustrie zurückbleiben.

Überdies sind die nutzerseitigen Veröffentlichungen von Programmmitschnitten oder Videokopien aufgrund von Löschungen auf Veranlassung der Rechteinhaber und Strafverfolgungsmaßnahmen zur Unstetigkeit verurteilt. Das Prinzip des Miteinander-Teilens, welches die junge Archivkultur im Netz auszeichnet, ist keine neue Qualität, sondern ein fester Bestandteil des traditionellen Archivwesens, dessen Funktion es stets war, nicht nur zu bewahren, sondern auch Zugang zu ermöglichen. Die Umständlichkeit der klassischen Zugangswege hat sicherlich ihren Anteil an den kriminellen Aberrationen im Internet, welche dem Reiz des unkomplizierten Angebots und Abrufs urheberrechtlich geschützter Fernsehprogramminhalte entwachsen.

Ohne das konstruktive Mitwirken der Verwertungsberechtigten ist die Archivkultur im Netz jedoch zum Scheitern verurteilt. Jason Kilar, CEO von Hulu, machte darauf indirekt im Blog des US-Videoportals aufmerksam: „Während wir weiterhin stur an die schöne neue Welt der Medienkonvergenz glauben, bleiben wir auch dabei, dass wir unsere ambitionierte Mission für eine einfachere Mediennutzung nur erreichen können, wenn wir Hand in Hand mit den Urhebern arbeiten. Ohne ihre Inhalte wäre Hulu so nicht möglich.“

Das Modell Hulu – im Gegensatz zum eher nutzerorientierten Modell YouTube – startete mit seinem eng an den aktuellen Programmplänen ausgerichteten Angebot zwar nicht als ernstzunehmende Zugangsalternative zum Fernseherbe. Doch hat es durch die Annäherung an die Bedürfnisse der Nutzer das Potenzial bewiesen, bei Ausweitung des Materialangebots in Zukunft zur Lösung des Zugangsproblems zu historischen Fernsehsendungen beizutragen.

Die sich abzeichnende Pluralisierung der Zugangsmittel und -kanäle führt im Idealfall zu einer Verbreiterung und Vertiefung der Auswahl an fernsehhistorischen Dokumenten, die bei Weitem nicht nur für eine wissenschaftliche Klientel interessant ist, sondern sich an die Allgemeinheit richtet. Immer mehr Quellen aus der Fernsehgeschichte finden so ihren Weg ins Netz, ob aus geschäftlichen Erwägungen der Sender, unter dem gemeinnützigen Leitgedanken kultureller Organisationen oder mit subversiven Untertönen der Nutzer – und dienen letztlich dazu, sich der Fernsehvergangenheit, der Zeitgeschichte und seiner selbst zu entsinnen.

Andererseits sind die Aussichten durch allerhand rechtliche Streitfragen und die fehlende Nachhaltigkeit der eher zufälligen Angebotsfülle nicht gerade vielversprechend – wobei zudem nicht zu erwarten ist, dass das Problem der Schriftgut- und allgemein der Kontextüberlieferung im Netz gelöst wird.

Wenn immer mehr Akteure sich am Angebot und Austausch von Fragmenten aus der TV-Geschichte beteiligen und daraus potenziell ein Tohuwabohu an Reflexionen und Interpretationen kollektiv erfahrener Vergangenheit resultiert, dann ist es insbesondere die Wissenschaft, die wie nie zuvor als Orientierungs- und Leitagentur gefordert ist. Sie muss dazu in den Strukturen des Netzes agieren, um die gestiegenen Anforderungen an Interpretations-, Darstellungs- und Vermittlungsleistungen zu befriedigen und auf diese Weise ihren Anteil zur Aufklärung und Erkenntnisgewinnen in der breiten Öffentlichkeit beizutragen.

Dieser Notwendigkeit folgend, hat sich im Herbst 2009 ein informeller Zusammenschluss aus Historikern, Medien- und Kommunikationswissenschaftlern, Medienarchivaren und Vertretern einschlägiger Institutionen gebildet, der sich das ambitionierte Ziel gesetzt hat, den Zugang zum Fernseh-Erbe zu verbessern.

Die Forschungsinitiative „Audiovisuelles Erbe“ ist bewusst interdisziplinär und institutionsübergreifend angelegt, um die bekannten Zugangsprobleme mit Nachdruck anzugehen. Insbesondere wurde Wert darauf gelegt, dass Vertreter aller beteiligten Gruppen und Disziplinen eingebunden wurden, darunter des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, der Gesellschaft für Medienwissenschaft, der Fachgruppe „Kommunikationsgeschichte“ der Deutschen Gesellschaft für Medien- und Kommunikationswissenschaft, des Studienkreises Rundfunk und Geschichte und auch der Fernseharchive.

Zielsetzungen der Initiative

Ausgehend von einem Workshop im Herbst 2009, der vor allem dazu diente, einen gemeinsamen Diskussionsstand herzustellen, indem etwa der Umgang anderer europäischer Länder mit diesem Thema diskutiert wurde (PDF), sind seitdem in mehreren Treffen Strategien ausgearbeitet worden, um auf verschiedenen Ebenen Verbesserungen zu erreichen:

  • Fachöffentlichkeiten und breitere Kreise sind dafür zu sensibilisieren, dass audiovisuelle Quellen insbesondere aus dem Rundfunk unverzichtbare Bestandteile nicht nur jeder historisch-kritischen Auseinandersetzung mit Medien sind, sondern dass die zukünftige Vergangenheitsvergegenwärtigung und Geschichtsschreibung im Allgemeinen auf ihre Berücksichtigung angewiesen sein wird.
  • Auf politischer Ebene ist darauf aufmerksam zu machen, dass nationale Vorgaben notwendig sind, um die uneinheitliche, zuvorderst an kurzfristigen (ökonomischen) Kriterien orientierte Archivierungspraxis zu überwinden.
  • Die Benutzung von Produktionsarchiven sollte erleichtert werden. Dies betrifft etwa die Definition verbindlicher Nutzungsregeln bei der Auffindbarkeit, Sichtung, Reproduktion und Vorführung von Archivalien.
  • Eine bessere Nutzbarkeit der in den universitären Mediatheken vorgehaltenen Überlieferung ist anzustreben.
  • Darüber hinaus stehen die Mitglieder der Initiative auch als Ansprechpartner und Vermittler bei konkreten Problemen des Quellenzugangs zur Verfügung.

Die Voraussetzungen für (Teil-)Erfolge in dieser Richtung sind angesichts des noch immer geringen Stellenwerts des audiovisuellen Kulturguts, der etablierten, für Deutschland eigentlich untypischen staatlichen Zurückhaltung in diesem Bereich sowie praxisfremder urheberrechtlicher Einschränkungen nicht unbedingt günstig. Doch ist die Komplexität des Vorhabens kein legitimes Gegenargument – genauso wenig wie das Prinzip der Staatsferne oder die zu erwartenden Kosten. In erster Linie sind jetzt die Länder gefordert, entsprechend ihrer verfassungsgemäßen Zuständigkeit für Rundfunk, Bildung und Kultur ihre gesamtstaatliche Verantwortung für das audiovisuelle Erbe wahrzunehmen.

Die Länder haben die Möglichkeit, mit ihrer Gesetzgebungskompetenz und ihrem Gewicht sowohl in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch in den für den Privatrundfunk zuständigen Landesmedienanstalten einen verbindlichen Diskussionszusammenhang herzustellen. Denn von sich aus werden weder der öffentlich-rechtliche noch der private Rundfunk zusätzliche Lasten für die Entwicklung der Archive zu solchen Institutionen auf sich nehmen, die der Bewahrung und Verbreitung des audiovisuellen Kulturerbes verpflichtet sind.

Dabei geht es der Initiative nicht darum, Maximalforderungen durchzusetzen und das etablierte Modell der dezentralen Archivierung durch die Produzenten infrage zu stellen, sondern um pragmatische Lösungen für eine schrittweise Verbesserung der Situation. Es gehört dennoch nicht sehr viel Phantasie dazu, um zu prophezeien, dass es zum Erreichen der skizzierten Ziele eines langen Atems bedarf. Für eine zukünftige Zeitgeschichtsschreibung wird sich dieses Engagement aber lohnen – ebenso wie tatkräftige und breite Unterstützung durch die Politik und der Medienbranche selbst.


Hinweis: Leif Kramp und Christoph Classen sind Mitbegründer der Initiative „Audiovisuelles Erbe“.

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