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Der entfesselte Apparat

In Niedersachsen hat der Verfassungsschutz jahrelang Fachjournalisten beobachtet. Der Autor ist einer davon.

Seit dem Versagen von Teilen der Behörden in der Mordserie des Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ringen die Verfassungsschutzämter um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Dies gilt auch für Niedersachsen, wo der Geheimdienst jahrelang Journalisten beobachtet hat, die zum Themenbereich „Extreme Rechte“ arbeiten. Doch der Schuss ging nach hinten los. 

Eigentlich sollte dieser Text bereits in der vergangenen Woche erscheinen, doch die Ausweitung des Skandals um rechtswidrige Datensammlungen beim Niedersächsischen Verfassungsschutz macht Texte schnell zum Schnee von gestern. Seine Anfänge liegen schon weiter zurück, doch aktuell wurde er von der Aussage des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius angestoßen, der am 18.09.2013 erklärte „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das vom Grundgesetz geschützt ist“.

Seine Zuhörer waren Journalisten, die diesen Schutz von Berufs wegen benötigen. Sie besuchten in Hannover eine Pressekonferenz mit dem Minister, dessen Ausführungen das Vertrauen in den vermeintlich garantierten Schutz erschüttern: „Der niedersächsische Verfassungsschutz hat über Jahre hinweg Daten von publizistisch und journalistisch tätigen Personen rechtswidrig gespeichert“. Die Rede ist von bislang sechs Journalisten, auf ihre Daten ist die seit März amtierende Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes (VS), Maren Brandenburger, bei „Stichproben“ gestoßen. Pistorius spricht von einem „ernsten Vorfall“, Brandenburger habe die „unzulässig gespeicherten Datensätze“ sofort gelöscht.

Löschen und lügen

Gelöscht wurden auch die Daten von Andrea Röpke, die seit Jahren zur extrem Rechten in Deutschland arbeitet und mehr als sechs Jahre vom VS beobachtet worden war. Doch ihre Akte wurde bereits Anfang 2012 geschreddert, nachdem ein Auskunftsersuchen der Journalistin eingetroffen war, mit dem sie feststellen wollte, ob die Behörde über sie Daten sammelt. Nach der Löschung teilte der Sachbearbeiter ihrem Anwalt mit, „dass in der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu Ihrer Mandantin weder ein Akte geführt wird noch Angaben in Dateien gespeichert sind“.

Eine dreiste Lüge, wie sich jetzt heraus stellt. Für Röpke ist die Beobachtung keine Überraschung, sagt sie, „weil wir als Journalisten, die sich intensiv mit Rechtsextremismus auseinandersetzen, doch immer wieder für die Behörden interessant schienen“. Immer wieder habe der Verfassungsschutz ihre Arbeit relativiert, sagt die Journalistin, dass die Behörde ihr aber dreist ins Gesicht gelogen hat, habe sie doch empört.

„Hier ist ein Fehler passiert“

Auch dem Journalisten Ronny Blaschke hatte die Behörde mitgeteilt, dass unter dem ehemaligen CDU-Innenminister Uwe Schünemann personenbezogene Daten über ihn gespeichert worden seien. Blascke berichtet unter anderem über Gewalt, Diskriminierungsformen und rechtsextreme Strategien im Sport und hielt eine solche Überwachung bislang nicht für möglich: seiner Meinung nach war der „als oft unpolitisch besetzte Sport“ dafür nicht wichtig genug.

Wenige Tage später stellte sich heraus, dass die Beobachtung gar nicht dem Journalisten galt, sondern eine Verwechslung war. Statt dessen könnte der gleichnamige, rund 20 Jahre ältere wissenschaftliche Mitarbeiter von Linken-Chefin Katja Kipping betroffen sein. Als Sprecher des „Netzwerk Grundeinkommen“ hatte er 2010 einen Vortrag zum Thema vor Parteimitgliedern gehalten. Sollte sich die Information bestätigen, reichte dies der Behörde offenbar, um ihn unter Generalverdacht zu stellen.

Somit wird die Affäre zur Posse, die einen Einblick in das behördliche Chaos gibt, denn angesichts der gelöschten „Blaschke-Akte“ wird die vom Innenministerium angekündigte „Aufarbeitung“ schwer werden. Wogegen sich also wehren, wenn unklar bleibt, aus welchem Grund die Behörde Daten gesammelt und gespeichert hat?

Beobachtung seit zehn Jahren

Blaschkes Dilemma kenne ich nur zu gut. Als Hörfunkredakteur und freier Fachjournalist zum Thema „extreme Rechte“ hatte auch ich vor rund zwei Jahren ein Auskunftsersuchen gestellt. Daraufhin erklärten die angefragten Behörden, keine Daten über mich gespeichert zu haben, so auch die Polizeidirektion Göttingen. Nur der niedersächsische Verfassungsschutz meldete, er beobachte mich seit rund zehn Jahren.

Die damalige Pressesprecherin, Maren Brandenburger, begründete die Maßnahmen mit „Erkenntnisse[n] darauf, dass er [also ich] sich in extremistischen Personenzusammenhängen bewegt hat“. Anders als bei Blaschke und Röpke teilte mir die Behörde auch sechs Einträge mit, die aber überwiegend meine berufliche Tätigkeit betreffen. Unter anderem hat der Geheimdienst die „Erkenntnis“, dass ich „Mitarbeiter des Göttinger Radiosender Stadtradio“ bin, außerdem soll ich an einer Demonstration nach dem Reaktorunfall in Fukushima teilgenommen haben.

Falsch, denn ich habe über die Demonstration für das Lokalradio berichtet – ähnlich verhält es sich mit zwei weiteren Einträgen zu Demonstrationen in Göttingen. Auch einige Seiten aus der Akte, die mein Anwalt erhalten hat, geben Rätsel auf: darin enthalten sind Aufrufe zu Demonstrationen in Halle und Leipzig, die ich gar nicht besucht habe, sowie Flugblätter von Greenpeace und der Aufruf zu einem feministischen Stadtrundgang in Göttingen.

Vernichtete Daten

Kurz nachdem ich mit Hilfe meines Anwaltes die Überwachung öffentlich gemacht hatte, stellte sich heraus, dass die Polizeidirektion Göttingen entgegen ihrer ersten Erklärung sehr wohl Daten über mich gespeichert hatte. Doch die waren nach dem Eingang meines Auskunftsersuchens vernichtet worden. Was dort lagerte, werde ich trotz der eingeleiteten rechtlichen Schritte wohl nie erfahren – wohl aber die Zweifel, die die Beobachtung in Teilen der Öffentlichkeit hinterlässt.

Wie steht es denn wirklich um die Vertraulichkeit einer Information, wenn der Verfassungsschutz seine Hände im Spiel hat? Immerhin genießt die Vertraulichkeit in der journalistischen Arbeit Priorität, ihre Voraussetzung ist der Informantenschutz. Ronny Blaschke schreibt zu seinem Fall, es sei „zu erwarten, dass einige Informanten sich auf diesem heiklen Feld zurückziehen. Oder zumindest verhaltener und skeptischer argumentieren.“ Ich kann ihm nur zustimmen. Gelegen kommt der Verdacht vor allem den Neonazis, die uns Fachjournalisten ohnehin als ihre Feinde ausgemacht haben, uns einschüchtern wollen und dafür auch nicht vor Gewalt zurückschrecken. Sie sehen sich in ihrer Hetze gegen die so genannte „linke Journaille“ bestätigt und können dies als Punktsieg werten.

Betrachtet man die Rolle des niedersächsischen Verfassungsschutzes bei der Aufklärungsarbeit zur extremen rechten Szene in Niedersachsen, werde ich den Eindruck nicht los, dass die Behörde mehr Interesse an der Überwachung von Aufklärern hat als an der Aufklärung von Hintergründen und Zusammenhängen. Und die jüngste Entwicklung zeigt, dass wir es anscheinend mit einem entfesselten Apparat zu tun haben, der längst die Grenze des Legalen überschritten hat.

Auch die aktuelle VS-Präsidentin Brandenburger attestiert ihrer Behörde inzwischen ein „Organisationsversagen“, nachdem am Sonntag bekannt wurde, dass die Suche im VS-Bestand die Daten von sieben weiteren Journalisten zu Tage förderte: es sei unklar, wer welche Namen in den Daten eingepflegt habe. Daneben wurde auch ein weiterer Name aus der Datensammlung in der „Fachabteilung Linksextremismus“ bekannt: Auch über meinen Anwalt Sven Adam wurde über Jahre hinweg eine Akte angelegt.

Der 37-Jährige vertritt mich vor Gericht und hat für Andrea Röpke Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Geheimdienstes gestellt. Zu seinen Mandanten gehören auch weitere Journalisten, über die der VS Daten angehäuft hatte. Um die Gründe dafür zu erfahren, stellte er inzwischen ein „Auskunftsersuchen in eigener Sache“. Denn ebenso wie Journalisten sind auch Rechtsanwälte als „Berufsgeheimnisträger“ durch die Verfassung besonders geschützt. Ein Ende der Skandale beim niedersächsischen Verfassungsschutz ist indes nicht abzusehen, hat doch Innenminister Pistorius angekündigt, alle Speicherungen des VS zu rund 9.000 Personen zu überprüfen. 

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