22. Februar 2012
Der Prozeß vor dem Landgericht Mannheim gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann gilt mittlerweile in weiten Kreisen als abschreckendes Beispiel einer Justiz, die sich unter dem Diktat der Medien angeblich derart verändert hat, dass sie ihrer eigentlichen Aufgabe kaum noch gerecht werden kann. Anlässlich dieses Falls wurden die Fragen aufgeworfen, ob die Justiz heute nicht an zu viel Öffentlichkeit leide und wie gegebenenfalls darauf zu reagieren sei.
Dieser Tage erging eine Entscheidung des OLG Köln, die, wenn sie vom IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht modifiziert werden sollte, für Gerichtsreporter von einschneidender Bedeutung sein könnte: Die Medien dürften Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten auch dann nicht ohne weiteres verbreiten, hieß es in Köln, wenn diese in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden seien. Gemeint war die richterliche Vernehmung Kachelmanns, in der er den zwischen ihm und der Anzeigeerstatterin üblichen (einvernehmlichen) Sexualverkehr geschildert hatte. Das Protokoll dieser Vernehmung war in öffentlicher Sitzung verlesen und erörtert worden.
Soll über die Aussage eines Angeklagten beim Haftrichter nicht mehr berichtet werden dürfen, noch dazu, wenn er im Prozess schweigt? Ist seine Sicht nicht von Belang für die Öffentlichkeit? Und was ist unter wenig konkreten Formulierungen wie "nicht ohne weiteres" oder dem "privaten Lebensbereich" zu verstehen Letztlich hat so gut wie alles, was ein Angeklagter oder gegebenenfalls ein Zeuge vor Gericht aussagt, auch mit seinem "privaten Lebensbereich" zu tun.
Soll sich ausgerechnet die Justiz öffentlicher Kontrolle entziehen?
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder, hat sich nach dem Kachelmann-Freispruch denn auch für einen kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit von Hauptverhandlungen eingesetzt, in denen es um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch geht. Er ließ sich mit den Worten zitieren: "Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird."
Abgesehen davon, dass die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung zu den herausragenden Errungenschaften eines demokratischen Rechtsstaats gehört - denn warum sollte ausgerechnet die Justiz sich öffentlicher Kontrolle entziehen? - , stoßen Politiker nicht immer dort auf Probleme, wo diese tatsächlich liegen.
Wie kamen die Details aus dem Intimleben des Wettermoderators und seiner zahlreichen Ex- und aktuellen Freundinnen denn an die Öffentlichkeit? Diese Frage wäre als erstes zu stellen gewesen. Kurze Zeit nach Kachelmanns Festnahme war alles, was die Öffentlichkeit nichts angeht, schon in einem Magazin unter dem Titel "Die Akte Kachelmann" auf dem Markt. Es hatte also ein Leck gegeben, aus dem vor allem die den Tatverdächtigen belastenden Details an die Öffentlichkeit sprudelten. Dass die Verteidigung irgendwann dagegenhielt, damit die Öffentlichkeit auch Entlastendes zur Kenntnis nehmen konnte, ist nicht verwunderlich und auch nicht zu kritisieren.
Aktive bis aggressive Medienarbeit einer Staatsanwaltschaft
Doch wer hatte ein Interesse daran gehabt, Ermittlungsergebnisse zu Lasten Kachelmanns - und zugunsten der ihn beschuldigenden Frau - schon zu verbreiten, als noch niemand einschätzen konnte, wie stichhaltig der Vergewaltigungsvorwurf überhaupt war? Wer hatte ein Interesse daran, für das angebliche Opfer uneingeschränkt Partei zu ergreifen und den Prozess zu einer feministischen Propagandaveranstaltung umzufunktionieren? Der Verteidiger schied als Informationslieferant aus; sein Absicht war es gewiss nicht, den Mandanten öffentlich bloßzustellen.
Wer bleibt? Der Anwalt der Nebenklägerin? Er wäre als so genannter Opferanwalt schlecht beraten gewesen, das Intimleben seiner Mandantin derart in der Öffentlichkeit auszubreiten. Denn sie wurde durch die Veröffentlichung bestimmter Akteninhalte genauso gnadenlos vermarktet wie andere Frauen. Oder war es die Polizei? Gar die sich einer aktiven bis aggressiven Medienarbeit befleißigende Staatsanwaltschaft, die jeden diesbezüglichen Vorwurf jedoch stets zurückwies? Die Damen auf der Geschäftsstelle etwa? Mit einem Total-Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung wäre im Fall Kachelmann nichts zu verhindern gewesen. Es war alles schon passiert.
Profitabler neuer Berufszweig Medienanwalt
Die Medien haben die Justiz, vielleicht sollte man besser sagen: die Strafjustiz, natürlich verändert. Aber das geschah nicht ohne ihr eigenes Zutun. Transparenz ist heute auch in der Justiz angesagt. Man bemüht sich um ein gutes Image. Staatsanwälte treten vor die Kameras, möglichst hell und freundlich gekleidet, und werben für die Richtigkeit ihrer Anklagen. Pressesprecher der Gerichte und vor allem der Staatsanwaltschaften pflegen nicht nur den Kontakt zu den Medien, sondern suchen ihn teilweise ganz gezielt, um ihre Version eines spektakulären Falls darzulegen. Anwälte stehen da nicht zurück und propagieren ihrerseits "Litigation-PR", also das Beeinflussen - oder Manipulieren - der Medien zugunsten des Mandanten, in der Hoffnung, das Gericht werde sich einer entsprechend positiv gestimmten öffentlichen Meinung beim Urteil nicht widersetzen.
Sogenannte Medienanwälte, ein neuer profitabler Berufszweig, dienen heute vorzugsweise Prominenten oder betuchten Mandanten ihre Dienste an, sobald diese von den Medien wahrgenommen werden. Gerät ein Prominenter mit der Justiz in Konflikt, eröffnet sich für einen Medienanwalt ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld. Doch auch der unbekannte Angeklagte findet das Interesse von Medienanwälten, ist die vorgeworfene Tat nur spektakulär genug.