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Zum Leistungsschutzrecht: Wir freuen uns über Zitate und Snippets!

Illustration: Christiane Strauss

Liebe Leserinnen und Leser,

vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Noch ist das Gesetz nicht durch den Bundesrat, doch die Verwirrung über seine Folgen ist bereits groß: Wer darf wen noch wie zitieren und muss womit rechnen, wenn er dagegen verstößt?

Diese Fragen können wir nicht definitiv beantworten. Doch wir können versichern: VOCER dürft ihr weiterhin wie bisher zitieren, verlinken und Snippets unserer Seite verwenden.

Übrigens: Manche unserer Texte stehen auch unter einer CC-Lizenz und dürfen unter gegebenen Bedingungen komplett weiterverwendet werden. Einfach auf die Fußnoten achten.

In diesem Sinne: Frohes Schaffen!
–Carolin Neumann im Namen der VOCER-Redaktion und der Herausgeberschaft