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Systemfehler der deutschen Medienpolitik

Sie buhlen um die Gunst der Sender, die sie eigentlich kontrollieren sollten, richten zahllose Kommissionen und Gremien ein und verklagen sich gegenseitig: Die 14 Landesmedienanstalten liefern ein armseliges Bild medienpolitischer Kleinstaaterei.

Landesmedienanstalten-Hopping ist weder eine olympische noch eine neue Sportart – sondern systemimmanent. ProSieben hat es vor Jahren vorgemacht: Der Sender, der in Bayern sitzt, hatte sich die eher unterbeschäftigte Medienbehörde in Schleswig-Holstein ausgesucht, und als die nicht mehr spurte, zu der in Berlin gewechselt.

 

Zum Hintergrund:
Rundfunk  in Deutschland ist Ländersache. 14 Landesmedienanstalten kümmern sich um Zulassung und Aufsicht von TV-Sendern, ob lokal, regional, national oder international. Paradox: Bundesweite Sender wie RTL, Sat.1, Vox oder Super RTL oder ausländische, vom Musikkanal MTV bis zum Bibelsender HOPE,  werden nicht etwa von einer zentralen Stelle lizensiert, sondern können sich irgendeine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde heraussuchen – und diese auch wechseln.

 

Die regionalen Medienanstalten buhlen um die großen Sender, das verschafft Renommee. Die Bayern sind regelrecht beleidigt, dass sie vom größten Fernsehkonzern in Deutschland, der am Stadtrand von München angesiedelten ProSiebenSat.1-Familie, lediglich das kleine Kabel 1 beaufsichtigen dürfen. Dafür „gehört“ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) der Bezahlsender Sky, früher Premiere, und der durfte sich so ziemlich alles leisten, weil man den einheimischen, in der CSU bestens verdrahteten Medienmogul Leo Kirch nicht vergraulen wollte.

Ungeliebte Drittsendelizenzen

Jetzt also Sat.1. Das Vorläuferprogramm sorgte für den „medienpolitischen Urknall“, den Start des privaten Fernsehens in Deutschland. Die erste Sendung kam am Neujahrstag 1984 aus einem Studio im Kabelpilotprojekt Ludwigshafen. Der Sitz von Sat.1 wechselte, nach Hamburg, nach Berlin, nach München – der Lizenzbehörde am Rhein, der heutigen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), blieb man treu.

Doch jetzt hat man sich auf einmal gar nicht mehr lieb. Und dabei geht es, wie so oft, ums Geld. Nationale Sender mit großer Reichweite müssen Sendezeit an Dritte abgeben, Spiegel TV oder regionale Fenster profitieren davon; das soll der Vielfalt dienen. Soweit, so gut – als Idee. Das Perfide für die Sender ist: Sie müssen diese ungeliebten Untermieter auch noch finanzieren. Die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1 wurden ebenfalls von der LMK Rheinland-Pfalz vergeben – und zwar immer an die gleichen Anbieter, an News and Pictures sowie DCTP. Und die machten überhöhte Kosten geltend, behauptet Sat.1, und versuchte sie loszuwerden. Als das nicht gelang, gab Sat.1 seine Sendelizenz, die noch bis 2020 gültig ist, in Rheinland-Pfalz zurück und besorgte sich eine neue – bei der Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH). Deren Chef, Thomas Fuchs, ist derzeit Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und damit auch der ZAK – das ist die Kommission, die über den Landesmedienanstalten schwebend für Zulassung und Aufsicht bundesweiter Sender mit zuständig ist. Sie nickte den Lizenzwechsel von Sat.1 in den Norden ab – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Föderaler Wahnsinn

Diese Kleinstaaterei bei der deutschen Medienaufsicht beschäftigt und finanziert seit Jahren ein Heer von Medienanwälten in Deutschland. Das Behördendickicht wird noch verstärkt durch ein Zuständigkeitsgewirr von Kommissionen – da mischt beispielsweise neben der ZAK auch noch die KEK mit, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – und Gremien – wie wäre es beispielsweise mit der Gremienvorsitzendenkonferenz, nicht zu verwechseln mit der Gesamtkonferenz. Fast unmöglich, ausländischen Senderverantwortlichen diesen föderalen Wahnsinn zu erklären.

Die Lösung: eine zentrale Medienanstalt für alle überregionalen Aufgaben, ist offensichtlich zu einfach. Sie wird seit Jahren immer mal gefordert, vor allem von SPD und FDP, aber nicht mit Nachdruck verfolgt. Dabei gäbe es ein gutes Vorbild, das ZDF, auch keine zentrale Einrichtung – ein Begriff, der in der deutschen Medienpolitik verpönt ist – sondern eine Rundfunkanstalt auf der Basis eines Länderstaatsvertrages.

Stattdessen richten die Landesmedienanstalten seit Jahren immer noch mehr Kommissionen und Gremien ein, die sich gegenseitig austricksen – oder vorsichtshalber gar nichts machen, außer Berichte zu produzieren, die folgenlos bleiben. Im Zweifelsfall übernimmt das Kartellamt, oder die Gerichte schalten sich dazwischen, wenn Sender gegen Entscheidungen der Landesmedienanstalten klagen, was sie regelmäßig tun.

Jetzt ziehen auch die Medienanstalten selbst gegeneinander vor Gericht; Rheinland-Pfalz wird dabei von Hessen und dem Saarland unterstützt.

Ein Armutszeugnis für die deutsche Medienpolitik.

 

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