Zum Inhalt springen

Mit Erwartungen überfrachtet

Auch die Angeklagten im NSU-Prozess haben Rechte, auch ihre Verteidiger verdienen Respekt. Sonst kann dieses schwierige Verfahren nicht gelingen.

Jetzt sollte es losgehen. Die Messe ist noch lange nicht gesungen, vorerst nur der Introitus, aber immerhin. Für Nicht-Katholiken: Die Ouvertüre des Justiz-Stücks NSU ist vorbei, die Protagonisten haben ihre Plätze eingenommen, die Zuschauer ihre Sitze. Der Vorhang zum ersten Akt, der Beweisaufnahme, wird sich also bald heben.

Was geschah bisher? Die ersten Takte des Vorspiels ließen schon erahnen, was in den kommenden Monaten, wahrscheinlich Jahren, des NSU-Prozesses vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München zu erwarten ist. Fünf Angeklagte – Beate Zschäpe, Ralph Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. – haben sich gegen die Anklage der Bundesanwaltschaft, die vier Vertreter entsandt hat, und 89 weitere Ankläger, die so genannten Nebenkläger, zu wehren. Mittäter der mutmaßlich eigentlichen Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen sie gewesen sein oder zumindest Beihilfe zur Ermordung von zehn Personen, neun davon ausländischer Abstammung, geleistet haben. Die ersten Scharmützel zwischen der Verteidigung und dem Gericht, mehr noch aber jene zwischen den Anwälten der Nebenkläger und denen der Angeklagten waren, anders als im normalen Strafverfahren, dabei von zum Teil ungebremster Emotionalität, Anspannung, ja auch Antipathie und entsprechender Schärfe geprägt. Beiden Lagern gelang es bisher nicht überzeugend, der Bedeutung dieses Prozesses gerecht zu werden.

Dieses Strafverfahren wurde, mit Erwartungen überfrachtet, zum wichtigsten Prozess des Jahres, des Jahrzehnts, ja sogar der Nachkriegszeit hochstilisiert – als habe es keinen Auschwitz-Prozess und keinen Prozess gegen den harten Kern der Baader-Meinhof-Bande gegeben. Dabei ist die Zahl der Opfer, vergleicht man sie mit so manchem NS-Prozess, überschaubar. Doch das Motiv der mutmaßlichen Täter Mundlos und Böhnhardt erinnert an eine furchtbare deutsche Vergangenheit. Beide Männer, wenn sie denn die Täter waren, schossen Menschen ins Gesicht, in den Kopf, weil diese nicht-deutsche Namen trugen, weil sie aus der Türkei oder Griechenland stammten, weil sie in ihre Heimat zurückgetrieben werden sollten. Unfassbar, aber leider wahr: Weder Polizei noch Staatsanwaltschaften wollten offenbar ein Jahrzehnt lang zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland wieder einen braunen Sumpf gibt, dessen Brut andere Menschen auszurotten oder zu vertreiben beabsichtigt, nur weil deren Nase oder Haarfarbe nicht gefällt.

Keine Waffengleichheit

Daneben aber gibt es noch ein Merkmal, das diesen Prozess vom gewöhnlichen Strafverfahren unterscheidet, nämlich die hohe Zahl von Nebenklägern, die, wenn sie selbst auch nicht jeden Sitzungstag verfolgen, doch durch Anwälte vertreten sind. Der gesamte Zuschauerraum im Parterre des Gerichtssaals, der normalerweise für Medien und sonstiges Publikum vorbehalten ist, musste für sie geräumt, die Berichterstatter auf eine Empore mit beschränktem Platzangebot verbannt werden. Vis á vis der Angeklagten und ihrer Verteidiger ziehen die roten Roben der Bundesanwaltschaft schon optisch die Blicke auf sich; links der Senat – und rechts das kaum überschaubare Heer der anklagenden Opferanwälte. Ihren Blicken können sich diese Angeklagten und ihre Verteidiger, so bald sie den Saal betreten, keinen Augenblick lang entziehen. Von Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung kann schon rein zahlenmäßig nicht die Rede sein. Das ist eine neue, unbekannte und daher schwierige Situation.

Betrachtet man die Berichterstattung über die ersten vier Verhandlungstage, so ist festzustellen, dass es der Verteidigung weder gelungen ist, einer der Feinheiten des Strafprozesses weitgehend unkundigen Öffentlichkeit die Notwendigkeit beziehungsweise Funktion von Verteidigung nahezubringen, noch ist es zu einem Diskurs über die Aufgaben von Nebenklage in einem Strafprozess gekommen. Die Medien berichteten ausführlich über die zum Teil unterschiedlichen Erwartungen der Opfer und bewerteten die Aktivitäten der Verteidigung, also z.B. deren Anträge oder die Wortgefechte mit dem Senatsvorsitzenden, vorwiegend mit Blick auf die Reaktion der Nebenkläger. Denn Tränen von Opfern oder auch deren Empörung finden Anklang bei der Mehrzahl der Leser und Zuschauer, mehr jedenfalls als die Anstrengungen der Verteidiger, ihre Mandanten vor einem unfair geführten Prozess zu bewahren.

Inkompetenz der Berichterstatter

Die Opfer wiederum wurden ausgerechnet von medienaffinen Anwälte offenbar nur unzulänglich mit dem Procedere eines Strafprozesses vertraut gemacht worden, so dass Anja Sturm als Verteidigerin der Angeklagten Zschäpe bereits am ersten Verhandlungstag einen „sachlichen Umgangston“ einforderte; sie verwahre sich dagegen, sagte sie, „emotional gezwungen zu werden, auf prozessuale Rechte zu verzichten“. So weit sollte es nicht kommen.

Doch ob es klug war von der Verteidigung, etwa auf der Verlegung des Verfahrens in einen größeren Sitzungssaal – den es in München nicht gibt -, zu bestehen? Würden die Angeklagten dann nicht noch mehr begafft werden als es jetzt schon der Fall ist, was doch sicher nicht im Interesse der Verteidiger sein kann? War es klug, gleichsam nach dem Lehrbuch des Fachanwalts für Strafrecht mit Waffen zu wedeln, nur um auf dem öffentlichen Podium schlagkräftig auszusehen? Es liegt nicht nur an der Inkompetenz der Berichterstatter, wenn zeitweise der Eindruck von „Kinkerlitzchen“ und „Kindergartenspielen“ der Verteidigung entstand.

Andererseits: Wer als Nebenklagevertreter vor den Kameras internationaler TV-Anstalten sagt, ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden oder eine Rüge der Besetzung des Senats sei nichts weiter als eine „zusätzliche Qual“ für die Opfer, der hat nicht begriffen, dass ein rechtsstaatliches Strafverfahren auch in der Beachtung des Verfahrensrechts besteht. Unter den Nebenklageanwälten gibt es mehrere, deren eigentliche Profession Strafverteidigung ist. Sie sollten wissen, dass zum Beispiel das Schweigerecht der Angeklagten nicht verhandelbar ist. Was sollen dann zwar medienwirksame, aber absehbar sinnlose Appelle an Beate Zschäpe und die Mitangeklagten, doch endlich zu sagen, was wer wann getan hat? Auch der Nebenklage ist es in der Eröffnungsrunde nicht gelungen zu artikulieren, was wirklich Sache der Opfer sein sollte – nämlich mit rechtsstaatlichen Mitteln festzustellen, ob Zschäpe mit den NSU-Morden zu tun hatte oder nicht, damit dies dann entsprechend abgeurteilt werden kann.

Die Verteidiger sind nicht „die Bösen“

Der Vorsitzende hatte in den ersten Tagen das Tempo deutlich forciert, um die Anklage verlesen zu lassen und die nächsten prozessualen Schritte einzuleiten. Dazu gehören die Aussagen jener Angeklagten, die sich vor Gericht äußern wollen. Diese Phase soll in dieser Woche beginnen: Holger G. und Carsten S. wollen aussagen. Es wird interessant werden: Werden sie, um den eigenen Kopf zu retten, die Angeklagten belasten? Wie wird Carsten S. äußern, der sich als Jugendlicher aus persönlicher Not dem rechten Milieu zugewandt und ihm vor zehn Jahren schon den Rücken gekehrt hat? Ihn holt in diesem Prozess die Vergangenheit auf fast tragisch zu nennende Weise ein. Die Verteidiger jedenfalls sind nicht „die Bösen“, wie sie in den Medien bisweilen dargestellt werden, wenn sie ihre Pflicht tun. Sie tun dies nicht auf Kosten der Opfer. Und sie sind ebenso wenig Sympathisanten ihrer Mandanten wie jene Anwälte, die Mörder, Totschläger, Räuber oder Vergewaltiger verteidigen.

Die Opferanwälte sind im Gegenzug nicht automatisch „die Guten“, nur weil sie jede Aktivität der Verteidigung reflexhaft meinen zurückweisen zu müssen und jedes Recht, das den Angeklagten zusteht, in Zweifel ziehen. Der Respekt vor der Gegenseite und deren Rechten ist, auch wenn es schwer fällt, das Mindeste, was jedem Prozessbeteiligten abzuverlangen ist. Sonst kann dieses schwierige Verfahren nicht gelingen.

Nach oben