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Die Taten des NSU – Haben wir wirklich daraus gelernt?

Bei den Ermittlungen zum NSU war der Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien und den Verfassungsschutzbehörden mangelhaft. Doch es gibt noch mehr „Versager“.

Auch heute, über 16 Monate nach Bekanntwerden der Zwickauer Terrorzelle, erhalten wir noch regelmäßig neue Informationen zu der Gruppierung rund um die beiden in einem Wohnmobil in Eisenach erschossen aufgefundenen Männer und Beate Z. Ebenso regelmäßig erhalten wir leider auch – oftmals unglaubliche – Erkenntnisse und Einblicke in die teilweise defizitäre Arbeit der Sicherheits- und speziell der Verfassungsschutzbehörden.

Was gerade einen Kriminalbeamten auch heute noch quält, sind die Fragen: Warum konnte die NSU-Gruppierung nicht früher erkannt werden? Warum ist es uns nicht gelungen, das Fakten- und Indizien-Puzzle zusammenzufügen. Hätte man die Zusammenhänge überhaupt erkennen können bzw. müssen oder erscheinen sie erst mit dem Wissensstand von heute so offensichtlich, wie bei einem Fernsehkrimi, wo man schon nach fünf Minuten weiß, wer der Mörder war? Gab es ein Versagen Einzelner oder ein strukturelles Versagen in den Behörden? Viel dramatischer: Wären einzelne Taten sogar zu vermeiden gewesen? Das alles vor dem Hintergrund, dass die drei NSU-Terroristen zu keiner Zeit wirklich untergetaucht waren. Sie lebten offen unter uns.

Ich habe mit vielen Ermittlern aus den Sonderkommissionen gesprochen, lange bevor man auch nur ansatzweise etwas vom NSU wusste – und auch später danach. Diese Kolleginnen und Kollegen haben akribisch und mit vollem Einsatz an den Tötungsdelikten zum Nachteil der acht türkischen und einem griechischen Mitbürger, aber auch an dem Tötungsdelikt zum Nachteil der erschossenen Polizistin in Heilbronn, gearbeitet und alles versucht, um diese aufzuklären. Und eines kann ich versichern: Die Polizei war nicht – wie oft behauptet – auf dem rechten Auge blind. Bei jeder dieser Tat wurde grundsätzlich auch ein ausländerfeindlicher Hintergrund geprüft. Nur konnte dieser nicht verifiziert werden. Der Kriminalpolizei fehlten schlicht mehr Informationen, die wesentlichen Informationen.

Extremismus und Terrorismus, egal ob rechts, links oder islamistisch motiviert, stellt eine Bedrohung für unser Land dar. Die Ermittlungen zu entsprechenden Straftaten und Täterkreisen sind fast immer sehr komplex, langwierig und personalintensiv. Das gilt für die schrecklichen Taten rund um die rechte Terrorzelle, aber genauso für Wirtschaftskriminalität, Cybercrime-Delikte und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Alle diese Deliktsformen erfordern kriminalistische, analytische, organisatorische, logistische und personelle Höchstleistungen von jedem Einzelnen.

Mangelhafte Zusammenarbeit

Gab es im Zusammenhang mit der NSU-Gruppierung wirklich ein strukturelles Versagen? Haben die Sicherheitsbehörden dann auch bei den linksterroristischen RAF-Taten, bei denen zwischen den 70er- und 90er-Jahren 34 Morde zu verzeichnen waren, versagt? Wie viele dieser Schreckenstaten konnten verhindert oder ermittelt werden? Was wir mittlerweile wissen, ist, dass der Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien und den Verfassungsschutzbehörden mangelhaft war.

Des Weiteren wissen wir, dass die Rekrutierung der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes – gerade in den neuen Bundesländern nach der Wende – nicht optimal verlaufen ist, und dass die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den Landesverfassungsämtern defizitär und dringend zu verbessern ist. Zudem haben einzelne Menschen schlicht und einfach versagt. Das reihenweise Vernichten und Fälschen von Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesverfassungsschutzämtern hat die Gesamtsituation so noch dramatisch verschlimmert. Als ob die zahlreichen Pannen bei der schrecklichen NSU-Mordserie nicht schon schlimm genug wären, besteht dadurch auch noch der Verdacht der versuchten Vertuschung. Ein unglaublicher Vorgang, der immer noch fassungs- und sprachlos macht.

Aber es gibt noch mehr „Versager“ in diesem unrühmlichen Kapitel jüngster deutscher Geschichte, nämlich auf politischer Seite – sogar in zweierlei Hinsicht.

Seit längerer Zeit sieht man engagierte Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene, die in mehreren parlamentarischen Ausschüssen versuchen, dass Versagen der Polizeien und der Verfassungsschutzbehörden herauszuarbeiten. Da stellen sich einem gleich mehrere Fragen, z.B. ob die Abgeordneten über die letzten Jahre und Jahrzehnte ihre parlamentarische Kontrollpflicht über die Verfassungsschutzbehörden eigentlich ordnungsgemäß ausgeübt haben oder ob diese Kontrolle nur theoretischer Natur ist, aber auch, ob die Ausschüsse eigentlich bisher wirklich etwas zur Aufklärung der Taten beigetragen oder sie lediglich Defizite aufgezeigt haben? Defizite, die auch während des anstehenden Prozesses durch das Gericht aufgezeigt worden wären…

Die verantwortlichen Politiker dieses Landes müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit die Polizei – aber auch der Verfassungsschutz – ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht werden können. Ganz das Gegenteil ist aber der Fall. Seit Jahrzehnten werden die Polizeien im Bund und in den Ländern systematisch nach dem Motto „das wird schon irgendwie gut gehen“ kaputtgespart. Es ist auch oft gut gegangen, jetzt aber – leider – nicht mehr.

Chronischer Personalmangel

Nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurden auch in Deutschland überall Dienststellen aus dem Boden gestampft, die die islamistische Bedrohung aufklären und bekämpfen sollten. Das musste aber aus dem Personalbestand der Polizeien geschehen. Dafür wurde nicht eine Kollegin oder ein Kollege zusätzlich eingestellt. Deutschlandweit wurden mehrere hundert Ermittler aus anderen Deliktsbereichen abgezogen, die dann an wieder anderen Stellen fehlten. Als die Internetkriminalität dann ständig anstieg, wurden bundesweit so genannte Cybercrime-Dienststellen eingerichtet. Das Personal, wieder mehrere hundert Ermittler, wurde wieder aus anderen Bereichen abgezogen, die damit sehenden Auges vernachlässigt wurden. In fast allen Bundesländern können mittlerweile bei kontrollintensiven Delikten der organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel im Rauschgiftbereich oder beim Menschenhandel, nur noch gerade die Fälle bearbeitet werden, die bekannt geworden sind. Die so dringend notwendigen eigenen aufklärenden Ermittlungen leiden unter dem Personalmangel und finden kaum noch statt.

Gleiches geschah nach dem Bekanntwerden der NSU-Gruppierung. Wiederum kam es zu personellen Verschiebung der Kriminalistinnen und Kriminalisten, dieses Mal – überwiegend aus dem Bereich „Links“ – in den Bereich „Rechts“. Ein gefährliches und riskantes Spiel der Verantwortlichen, denn es droht – erneut – in den anderen, den vernachlässigten Bereichen, Informationsverlust und damit die Entstehung von „blinden Flecken“.

Es gibt aber noch weitere Bereiche, wo Politik absolut unverantwortlich handelt und die innere Sicherheit gefährdet. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Datenschutz immer noch vor Opferschutz geht, dass einige Politiker wissentlich die Unwahrheit sagen, wenn es nicht in ihre Ideologie passt, wie z.B. beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Dass wir höchstwahrscheinlich nie ganz das Umfeld der Zwickauer Terrorzelle aufklären werden können liegt u.a. auch daran, dass sich eine Bundesjustizministerin – entgegen dem Willen des Großteil der Bevölkerung – bisher geweigert hat, die Vorgaben der EU umzusetzen und die kriminalistisch zwingend notwendige Verkehrsdatenspeicherung bei der Telekommunikation wieder einzuführen. So werden wir vermutlich leider nie erfahren, mit wem die NSU-Täter kommuniziert haben und wer eventuell Mittäter war, sich aber unerkannt noch auf freiem Fuß befindet. Dass damit eventuell für ein mögliches NPD-Verbot ebenfalls wichtige und wesentliche Erkenntnisse verloren gegangen sind, ist ihr vermutlich nicht mal wirklich bewusst.

Aber auch die Tatsache, dass sich einige Innenpolitiker immer noch von den falschen Beratern einflüstern lassen, dass eine polizeiliche Einheitsausbildung das Nonplusultra sei und jeder Polizist erst mal 15 bis 20 Jahre Streifenwagen gefahren sein muss, bis er mit Ende 40 zur Kripo wechseln darf, um dann einen neuen Beruf, nämlich den des Kriminalisten, neu erlernen zu dürfen, erweist sich jetzt, das wurde im Untersuchungsausschuss des Bundestages bereits mehr als deutlich, ebenfalls als fürchterliches Eigentor.

Nur Bauernopfer

Auch wenn in dem NSU-Verfahren noch längst nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, besteht aufgrund der bekanntgewordenen Defizite bereits jetzt die Notwendigkeit, die Zukunft des Verfassungsschutzes in Deutschland zu diskutieren und diesen zu reformieren. Ein „weiter so“ kann und darf es nicht mehr geben. Aber trotz der Erkenntnisse ist z.B. eine echte und notwendige Reform des Verfassungsschutzes bis heute nicht erfolgt. Die Rücktritte vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm und der Verfassungsschutz-Präsidenten von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin sind zwar konsequent, lösen aber keine Probleme und waren lediglich Bauernopfer.

Eines der größten Probleme ist der bereits genannte mangelhafte Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, speziell zwischen Verfassungsschutz und Polizei, aber auch zwischen den einzelnen Verfassungsschutzdienststellen untereinander. Gemeinsame Abwehrzentren und auch die neue Rechtsextremismus-Datei, die am 1. September 2012 gestartet ist, verbessern den Informationsfluss zwar. Wenn einige der Teilnehmer aber mehr konsumieren als informieren, was leider immer noch teilweise vom Verfassungsschutz so praktiziert wird, kann man nicht von einem optimalen Informationsfluss sprechen. Das weiß auch Bundesinnenminister Friedrich, der die Schnittstellen als eines der Hauptprobleme bezeichnet hat und diese zukünftig möglichst gering halten will.

Wer sich einmal die Strukturen der Landesämter für Verfassungsschutz ansieht wird feststellen, dass bei deren geringen Personalausstattung ein effektives Arbeiten oftmals kaum möglich ist. Die Stellenstruktur erschwert darüber hinaus die Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Dieses besteht – heterogen und von Land zu Land verschieden – u.a. aus ehemaligen Polizeibeamten, Ex-Bundeswehrsoldaten und Verwaltungsbeamten im mittleren Dienst. Was nützen aber Informationen, wenn der kriminalistische Background zum Bewerten dieser fehlt? Diese Defizite können auch nicht von engagierten und motivierten Mitarbeitern kompensiert werden. Eine echte Ausbildung zum „Schlapphut“ gibt es in den Ländern nicht, nur beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Das notwenige Wissen wird in mehreren Lehrgängen vermittelt und durch „learning by doing“.

Reicht das heutzutage noch aus? Bundesinnenministerminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärte in seiner Rede zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vor dem Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 in Berlin, dass er davon ausgehe, „dass wir auch in der Zukunft eine Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten haben wollen“. Ist dem wirklich so? Ist die Trennung zwischen Polizei und dem Inlandverfassungsschutz wirklich noch zeitgemäß?

Dezentrale Stellen

Eine Möglichkeit, um Schnittstellen zu reduzieren, wäre, die 16 Landesämter in das Bundesamt als dezentrale Stellen einzugliedern. Diese Möglichkeit ist aber eine nur theoretische und würde schon an den Länderegoismen scheitern. Für eine wirklich mutige Reform gäbe es dann noch die Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben des Inlandsverfassungsschutzes an die Kriminalpolizeidienststellen der Länder mit Zentralstellenfunktion und das BKA. Dort gibt es bereits leistungsfähige Staatsschutzabteilungen, die über Erfahrungen mit der Führung von V-Leuten und von verdeckten Ermittlern (VE) bzw. Aufklärern verfügen und für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität tägliches Analytik- und Ermittlungsgeschäft ist.

Die Aufgabenstellung „Gefahrenerkennung“ des Verfassungsschutzes müsste hierzu in die Aufgabenstellung „Gefahrenabwehr“ der Länderpolizeien und des BKA einfließen bzw. ein Bestandteil dessen werden. In diesem neuen Aufgabenfeld des polizeilichen Staatsschutzes müsste dann auch das Legalitätsprinzip, welches den Strafverfolgungszwang der Polizei und Staatsanwaltschaft beschreibt, und die Verfahrensführung des Verfassungsschutzes nach dem Opportunitätsprinzip neu beschrieben werden.

Friedrich erklärte in seiner Rede weiter: „Entscheidend ist also nicht die Frage, wer wo zuständig ist – der Bundesinnenminister oder die Innenminister der Länder, sondern entscheidend ist die Frage, wie wir die Arbeit an den Schnittstellen zwischen regionalen Einheiten und Zentralen so eng verknüpfen können, dass die Zusammenarbeit gewährleistet ist“. Bei einer Übertragung der Verfassungsschutzaufgaben auf die Polizei wären diese Anforderungen erfüllt und plötzlich wären so gut wie sämtliche der wesentlichen Schnittstellen verschwunden. Eine parlamentarische Kontrolle wäre in dieser Konstellation ebenfalls möglich. Vermutlich sogar besser als bisher.

Das in Deutschland oft als Dogma angeführte Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz leitet sich aus dem Polizeibrief vom 14. April 1949 an den Parlamentarischen Rat ab. Danach sollte der künftig einzurichtende Nachrichtendienst keine polizeilichen Kompetenzen haben. Damit reagierten die Militärgouverneure der westdeutschen Besatzungszonen auf die negativen Erfahrungen mit der Gestapo im Dritten Reich. Das Grundgesetz spricht in Art. 73 GG und Art. 87 GG von Polizei und Verfassungsschutz. Ein Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird in beiden Normen aber nicht gefordert.

In anderen Rechtsstaaten wie Frankreich, Österreich, der Schweiz und den USA kennt man dieses Trennungsgebot nicht. Im Urteil vom 28. Januar 1998 (AZ: 2 BvF 3/92) stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Rechtsstaatsprinzip kein allgemeingültiges und unveränderbares Prinzip, sondern national durch Rechtstradition und geschichtliche Erfahrungen geprägt und somit zeitlichen Veränderungen unterworfen ist. Solche Veränderungen der Zeitgeschichte liegen seit den NSU-Morden vor. Aber auch diese Möglichkeit erscheint im Lichte unserer deutschen Vergangenheit dann doch eher theoretisch.

Lückenlose Aufklärung

Man darf bei der Beschäftigung mit dieser Thematik nicht pauschalisieren und die Verfassungsschutzbehörden und deren Mitarbeiter per se diskreditieren. Der Verfassungsschutz in Deutschland hat bei der retrograden Betrachtung seine unbestreitbaren Erfolge vorzuweisen. Stattdessen muss man sich mit dem Machbaren und wirklich Umsetzbaren beschäftigen. Hier steht der verbesserte und umfangreiche Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden an erster Stelle. Die gemeinsamen Abwehrzentren dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen mit Leben erfüllt werden.

Der Rekrutierungsprozess für Personal für die Landesverfassungsämter muss auf den Prüfstand und reformiert werden. Die Aus- und Fortbildung für die „Schlapphüte“ muss umgehend verbessert werden. Dazu bieten sich Kooperationsmöglichkeiten mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei an. Was vermutlich ein frommer Wunsch bleiben wird: Politik darf nicht immer nur im Vier-Jahres-Wahl-Rhythmus denken, sondern muss dafür sorgen, dass die Sicherheitsbehörden ihrem Auftrag gerecht werden können. Dazu müssen sie die dafür benötigten Ressourcen bereitstellen.

Es wird aber zeitnah noch einmal besonderer Schwung in die Angelegenheit kommen, denn ich persönlich erwarte, dass Beate Zschäpe in dem im nächsten Monat beginnenden Prozess umfangreich aussagen wird. Dann werden wir ein neues Kapitel im Buch der NSU-Gruppierung schreiben müssen. Wir werden einiges danach in einem anderen Licht betrachten, aber auch Dinge erfahren, die uns wieder unfassbar und unglaublich erscheinen werden.

Aber egal, was da noch auf uns zukommen mag: Die Rollen von Verfassungsschutz und der beteiligten Länderpolizeien und das dann möglicherweise dabei festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden, müssen lückenlos aufgezeigt werden. Daraus werden wir weiter die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen haben. Verantwortliche müssen benannt und auch zur Rechenschaft gezogen werden. Sollte sich bei den Untersuchungen individuelles, strafrechtlich relevantes Verhalten Einzelner herausstellen, ist dieses mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen und zu sanktionieren. Das sind wir uns selbst und den Angehörigen der Opfer schuldig.

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