Zum Inhalt springen

Der Prozess frisst seine Protagonisten

Es ist einfacher, ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof zu rechtfertigen als im sozialen Umfeld. Welche Folgen die Durchdringung von Justiz und Medien hat…

Justitia ist blind.

Dies soll den eigenen Anspruch der Justiz an sich selbst symbolisieren, unbeeinflusst und unabhängig eine Streitfrage nur nach Recht und Gesetz zu beurteilen und den staatlichen Strafanspruch gegenüber denjenigen durchzusetzen, die ihrerseits die Rechtsordnung missachtet haben. Doch diese Selbsteinschätzung der Justiz stimmte nie. Rechtsprechung war immer auch beeinflusst durch den Zeitgeist, durch Moralvorstellungen und politische Überzeugungen.

Letzteres ist aber nicht nur darin begründet, dass die Rechtsprechung immer auch der Rechtssetzung folgt, sie gelegentlich aber auch herausfordert. Mit dem Aufkommen der neuen Medien, mit dem Eintritt in das Informations- und Kommunikationszeitalter hat sich der Trend verstärkt, justizielle Entscheidungen vor der Öffentlichkeit, vor einem breiten Publikum auszubreiten und in der Wechselwirkung einer Art öffentlichen Volksgerichtshofs, die Entscheidungsprozesse zu begleiten, zu beeinflussen und zu bewerten.

Hierbei sind drei verschiedene Ebenen zu unterscheiden:

1.) Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Früher war die Öffentlichkeit beschränkt auf die Anzahl der Besucher, die im Gerichtssaal Platz fanden, und die Berichterstattung begrenzt durch die Reichweite der Printmedien, deren Berichterstatter in den Sitzungsraum passten.

Heute wird nicht nur durch die elektronischen Medien vor und nach der jeweiligen Verhandlung, sondern auch zu deren Beginn durch Fernsehbilder der Prozessbeteiligten eine breitere Öffentlichkeit über das Geschehen unterrichtet – nicht informiert. Im Zeitalter von Laptop und iPhone ist es möglich, über das Internet eine unendliche Vielzahl von Menschen „live“ am Prozessgeschehen teilhaben zu lassen.

2.) Die Konkurrenz der Medien untereinander – ob Print-, Rundfunk- oder neuerdings Online-Medien – fördert den Drang zur Schnelligkeit und zur Verbreiterung. Der Prozess frisst seine Protagonisten. Erster am Markt und/ oder mit anderer, weiterer Information am Markt ist das Kriterium, und nicht mehr der Wert einer Information.

3.) Die Vor- und Nachbereitung von justiziellen Entscheidungen wird selbst zur Informationsware, da sie ganze Talkshows, Leserbriefseiten von Printmedien oder Blogs im Internet füllen kann. Jeder ist irgendwie beteiligt, gleichsam Teil des Prozesses, medial entscheidungsbefugt und abstimmungsfähig.

Als käme es darauf an!

Dass sich in diesem Prozess die „Wahrheit“ manchmal nicht finden lässt und mehr Meinungen als Tatsachen zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden und dass dabei fundamentale Prinzipien auf der Strecke bleiben, ist nicht verwunderlich.

So verstieg sich das Landgericht Mannheim im Kachelmann-Prozess in der Begründung des freisprechenden Urteils zu der Aussage, man habe sich nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, jedoch auch nicht von seiner Unschuld. Als käme es darauf an!

Der tragende Grundsatz der Unschuldsvermutung verbietet es einem Gericht, eine Aussage über seine Überzeugungsbildung zu treffen, die darüber hinaus geht, dass man sich von der Schuld des Angeklagten nicht habe überzeugen können. Auch das Landgericht Kiel musste sich in dem Prozess gegen Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic wegen Bestechungsvorwürfen im europäischen Handball nicht davon überzeugen, dass die Angeklagten unschuldig sind. Dies sieht die Rechtsordnung nicht vor.

Die öffentlichen Erklärungen der Gerichte aber waren und sind Ausdruck einer Rechtfertigung vor der veröffentlichten oder öffentlichen Meinung, die sich ein „Bild“ gemacht und ein Urteil gefällt hat.

Wie viele Talkshows sind noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens in Sachen Kachelmann und auch noch nach dem freisprechenden Urteil abgehalten worden, in der meist am Prozess Unbeteiligte ihre Meinungen über den Fall, über die ermittelnden Behörden, über die Verteidigung oder über das Gericht geäußert haben? Wie viele tausende von Seiten sind beschrieben worden mit jeder Facette aller möglichen denkbaren Alternativen zu jedem einzelnen Aspekt des Falles, sicherlich nicht mit dem Ziel, der „Wahrheit“ ein Stück näher zu kommen, sondern in dem Wunsch, aus ökonomischem Interesse das Voyeuristische im Menschen zu befriedigen?

Eitelkeit im Gerichtssaal

Glaubt da wirklich jemand, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder andere am justiziellen Prozess Beteiligte blieben davon unberührt? Welche Diskussionen über den Fall VW mit den Lustreisen für Betriebsräte, welche Diskussionen über den Fall Strauss-Kahn, welche Diskussionen über die Missbrauchsfälle an Kindern in der evangelischen und katholischen Kirche?

Menschen sind eitel, Juristen allzumal. Deshalb gibt es, auch um den Vorteil der Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu nutzen, eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Medienvertretern, die mit gezielten Informationen versorgt werden, um unzulängliche Ermittlungsergebnisse durch öffentlichen Druck zu kompensieren. Deshalb gibt es ebenso eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen Medien und Verteidigern oder auch Anwälten in medienträchtigen Zivilverfahren, um die öffentliche Beeinträchtigung, die durch die Verfahren selbst entsteht, zu begrenzen oder aber gelegentlich auch die Persönlichkeitsrechte der von den Verfahren Betroffenen zu wahren.

Mittel, die die Strafprozessordnung nicht kennt

In einer Zeit, in der medial bereits die Vorprüfung eines Anfangsverdachtes einer Straftat einem Urteil gleichgestellt wird, muss es darum gehen, das öffentliche Urteil zu beeinflussen. In einer Zeit, in der völlige Transparenz gefordert wird, nimmt es nicht Wunder, dass immer mehr auf dem offenen Markt und nicht in den Gerichtssälen gefochten wird mit Mitteln, die die Strafprozessordnung nicht kennt.

Es gibt in Deutschland kein Verfahren, bei dem die Ermittlungsakte, noch bevor sie bei allen Verfahrensbeteiligten eingegangen ist, nicht bereits in den Händen von Medienvertretern ist oder sein könnte. Es gibt kein spektakuläres Verfahren in Deutschland, bei dem bei Durchsuchungs- und/oder Verhaftungsaktionen Medienvertreter nicht bereits am Ort des Geschehens warten.

Verändern die Medien die Justiz wirklich? Die Antwort ist eindeutig ja! Ein Gericht, das im Namen des Volkes urteilt, wird sich desto mehr an Volkes Meinung orientieren, je intensiver es dessen Meinung kennt. Es ist einfacher, ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof zu rechtfertigen als im sozialen Umfeld. Ein Staatsanwalt, der kein „gutes Bild“ abgibt, wird die  Sache auch zu seiner persönlichen machen, um sich zu behaupten.

Es geht dann, wie uns in vielfältigen amerikanischen Anwaltsserien, die in Deutschland schlecht kopiert werden, immer wieder vor Augen geführt wird, nur noch um Gewinnen oder Verlieren als persönlichen Leistungsausweis und nicht mehr um den Tatnachweis und eine mögliche schuldangemessene Bestrafung.

Von der Unschulds- zur Schuldvermutung

Und schließlich geht es um das Selbstverständnis auch von Journalisten, die in einem vermeintlichen öffentlichen Interesse, allerdings vor dem Hintergrund eigener finanzieller Interessen oder der ihrer Unternehmen – wobei für die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Quote das Betriebsergebnis ersetzt – immer unverfrorener nach Informationen fragen. Informationen, deren Verbreitung in aller Regel nicht der Information, sondern der Begründung eines Vorurteils dienen. Informationen, deren Weitergabe eigentlich einen Straftatbestand darstellt.

Die Entwicklung verläuft dahin, den Verdacht für Gewissheit zu halten, von der Unschulds- zur Schuldvermutung überzugehen. Die weitere Durchdringung von Justiz und Medien wird sie beschleunigen. Diese Entwicklung kann man beklagen. Aufzuhalten ist sie kaum.

Nach oben