Ein Meilenstein der Pressefreiheit
von Horst PöttkerDieser Tage jährt sich zum 50. Mal ein Ereignis, das als Meilenstein auf dem Weg zur unbestrittenen Pressefreiheit in Deutschland und zu einem Journalismus gelten kann, der sich als kritisches Gegenüber des Staats versteht. Auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) drangen am späten Abend des 26. Oktober 1962 Beamte des Bundeskriminalamts und der örtlichen Polizei in die Räume des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein, durchsuchten die Redaktion und nahmen im Folgenden den Herausgeber Rudolf Augstein, den Verlagsdirektor, den Chefredakteur und eine Reihe weiterer Redakteure fest, von denen etliche in Untersuchungshaft genommen wurden, Augstein gar über drei Monate. Im Durchsuchungsbefehl wurden die Festgenommenen des Verrats von Staatsgeheimnissen bezichtigt, begangen durch den militärpolitischen Artikel "Bedingt abwehrbereit", der vom stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers stammte und in der Nummer 41 vom 10. Oktober 1962 erschienen war. Augstein wurde außerdem aktive Bestechung von "Mitgliedern der bewaffneten Macht" vorgeworfen.
Die Durchsuchung dauerte bis zum 25. November 1962. Auslöser war eine Strafanzeige wegen Landesverrats gewesen, erstattet am Tag nach der Veröffentlichung des Artikels durch den vom Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß in den ungebräuchlichen Rang eines "Brigadegenerals der Reserve" erhobenen Staatsrechtler Friedrich August von der Heydte. Gestützt auf ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums hatte die Bundesanwaltschaft daraufhin die Durchsuchung und entsprechende Haftbefehle beim BGH beantragt.
Obwohl meterweise Material beschlagnahmt wurde, ließ sich nichts finden, was die Vorwürfe des Landesverrats oder der Korruption belegt hätte. Gegen Augstein, Ahlers und einen Offizier wurde zwar Anklage erhoben, aber der BGH lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Journalisten ab. Nicht unerheblich für diesen Ausgang dürfte ein unter dem Pseudonym "Judex" im "Spiegel" veröffentlichter Artikel des BGH-Senatspräsidenten Heinrich Jagusch gewesen sein, der eine Parallele zur skandalösen Verurteilung Carl von Ossietzkys 1931 durch das Reichsgericht wegen angeblichen Landesverrats zog. Aber auch für Strauß und seinen Staatssekretär Volkmar Hopf, die wegen Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung angezeigt worden waren, endete die Affäre strafrechtlich glimpflich.
Wichtiger sind die politischen und verfassungsrechtlichen Folgen. Nicht nur die Kollegen im Hamburger Pressehaus, fast alle deutschen Zeitungen und die Journalistenverbände solidarisierten sich mit dem "Spiegel", sofort erhoben sich Proteste von Studenten, bald aber auch in der politischen Publizistik und im Bundestag, die entscheidend zum Ende der Regierung Konrad Adenauers und damit der restaurativen Gründungsphase der Bundesrepublik beigetragen haben. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 5. August 1966, in dem es die Verfassungsbeschwerde des "Spiegels" bei Stimmengleichheit der Richter allerdings zurückwies, Grundsätzliches über die Pressefreiheit und ihren notwendigen Schutz durch den Rechtsstaat gesagt, das für den öffentlichkeitsfreundlichen Tenor späterer Rechtsprechung maßgeblich wurde und in der politischen Kultur Deutschlands bis heute nachwirkt.
Wegen ihrer nachhaltigen Wirkung ist freilich zu fragen, ob die "Spiegel"-Affäre das Verständnis von Qualitätsjournalismus nicht auch in problematischer Weise geprägt hat. Wie viel Pressefreiheit es in einem Land gibt, hängt ja nicht nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, sondern ist auch an den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Realitäten zu messen.
Pressefreiheit in Deutschland heute
In der Rangliste der Pressefreiheit, die von der internationalen Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen regelmäßig publiziert wird, taucht Deutschland in der jüngsten Erhebung 2011 unter 179 Staaten auf Platz 16 auf, umgeben von Zypern und Jamaika, die sich diesen Rang mit der Bundesrepublik teilen, und direkt vor Costa Rica. Ganz vorn stehen Finnland und Norwegen, ganz am Ende Nordkorea und Eritrea. Deutschland gehört damit zur Spitzengruppe, der eine gute Lage in Bezug auf die Pressefreiheit bescheinigt wird. Offensichtlich könnte sie aber noch besser sein.
Für ein hohes Maß an Pressefreiheit spricht, dass einflussreiche Medien, Journalistinnen und Journalisten immer wieder Verfehlungen führender Politiker aufgedeckt haben, die deshalb zurücktreten mussten. Die Barschel-Affäre hat "Der Spiegel" 1987 noch selbst angestoßen, neuerdings, etwa bei den Enthüllungsaffären um den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg oder den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, scheint ein Zusammenspiel mehrerer Medien, verstärkt durch die wachsende Bedeutung des Internets für das Entstehen von Öffentlichkeit, die Kontrollfunktion gegenüber Staat und Politik zu erfüllen. Gleichwohl sind die Reporter ohne Grenzen nicht völlig zufrieden: Pressesprecherin Ulrike Gruska weist auf wirtschaftliche und organisatorische Gefährdungen der Pressefreiheit in Deutschland hin, etwa in Form von zögerlicher Bereitschaft von Institutionen zur Akteneinsicht, zunehmender Medienkonzentration oder restriktiver Akkreditierung von Journalisten bei großen Ereignissen.
Für die unter anderem vom "Süddeutsche Zeitung"-Kommentator Heribert Prantl gestellte Frage, ob es jenseits institutioneller Beschränkungen auch kulturelle Barrieren für die Entstehung von Öffentlichkeit gibt, die in den Denk- und Handlungsweisen der Journalisten selbst angelegt sind, wäre die Kenntnis von Missständen aufschlussreich, die nicht öffentlich werden. Hier ist man auf unmittelbare Erfahrungen oder auf zurückliegende Beispiele angewiesen, bei denen lange Zeit verdeckte Probleme doch irgendwann ans Licht gekommen sind. Auf kulturelle Barrieren von Öffentlichkeit weist zum Beispiel der Umgang mit dem Thema des über viele Jahre weit verbreiteten sexuellen Missbrauchs in Schulen und Internaten.
Erst die Selbstoffenbarung einer kirchlichen Einrichtung im Frühjahr 2010 führte hier zu einer Welle journalistischer Aufmerksamkeit. Da Betroffene sich längst selbst an die Medien gewandt hatten, wäre für das rechtzeitige Aufdecken des Übels weniger investigative Recherche als soziale Sensibilität, "anamnetische Vernunft" bei vielen Journalisten nötig gewesen.
Bei einer Betrachtung der Enthüllungsaffären der vergangenen Jahrzehnte fällt auf, dass Politiker meistens wegen eines persönlichen Fehlverhaltens zurücktreten mussten, fast nie wegen politischer Pläne und Entscheidungen. Das wirft Licht auf den Zustand der von den Medien hergestellten politischen Öffentlichkeit, die sich trotz des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols gern als "vierte Gewalt" bezeichnet und lieber Immobilienkredite oder Liebschaften von Politikern aufs Korn nimmt als politische Programme und Strategien. Bei dem Artikel "Bedingt abwehrbereit", durch den die "Spiegel"-Affäre ihren Anfang nahm, war das anders.
Politik und Öffentlichkeit vor der Affäre
Kulturell war der Bruch von 1945 weniger scharf, als es die totale Kapitulation am 8. Mai 1945 erscheinen lässt. Die Deutschen wurden an diesem Tag ja nicht ausgetauscht, und mit ihnen blieben erst einmal ihre Denkgewohnheiten und Verhaltensweisen. In der politischen Kultur pflanzte sich zunächst eine autoritäre Tradition fort, die es auch schon vor 1933 gegeben hatte und die Wasser auf die Mühlen der Nationalsozialisten gewesen war. Zu ihr gehörte die verbreitete Vorstellung, die Medien hätten dem Staat und den von den Machthabern formulierten Interessen der Nation zu dienen. Die letztlich dann doch erfolgreichen Bemühungen der angelsächsischen Besatzungsmächte um einen vom Staat unabhängigen Journalismus, die von deutschen Medienpolitikern wie Hans Bredow, Adolf Grimme oder Fritz Sänger unterstützt wurden, hatten in den fünfziger Jahren noch nicht das grundierende (Selbst-)Verständnis eines Journalismus beseitigt, welcher der Politik dient und sich für die Nation verantwortlich fühlt.
Dies ist auch an der Medienpolitik der Regierungen Adenauer zu erkennen. Die erste plante 1952 ein Bundespressegesetz, das dem Innenminister erlaubt hätte, missliebige Zeitungen zu verbieten. Und im Rundfunkbereich versuchte Adenauer 1960 mit der Gründung der "Deutschland-Fernsehen-GmbH" einen privatrechtlichen Sender nach dem Muster der Rundfunkorganisation vor 1933 zu installieren, welche seinerzeit den Nationalsozialisten die Gleichschaltung des Radios erleichtert hatte. Das Vorhaben ist am Verfassungsgericht gescheitert, das in seinem Urteil vom 28. Februar 1961 klargestellt hat, dass für den Rundfunk die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte "institutionelle Freiheit nicht weniger wichtig ist als für die Presse", wodurch ausgeschlossen ist, "daß der Staat eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet. Die Deutschland-Fernsehen-GmbH ist aber völlig in der Hand des Staates."
Auch "Der Spiegel", für dessen Herausgeber die deutsche Nation zeitlebens ein Fluchtpunkt des Denkens und Handelns gewesen ist, war nicht frei von restaurativen Tendenzen. Mit Horst Mahnke und Georg Wolff arbeiteten hier ehemalige hohe SS-Offiziere als Redakteure; und gestützt auf den Rat des Kriminalbeamten Walter Zirpins, der vor 1945 unter anderem als SS-Sturmbannführer im Ghetto von Łódź (Litzmannstadt) tätig gewesen war, gelang es "Spiegel"-Autor Fritz Tobias 1959 durch eine Artikelserie über den Reichstagsbrand, die Alleintäterschaft des holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe so erfolgreich zu propagieren, dass sie trotz erheblicher (und seitdem in der Öffentlichkeit gern unterdrückter) Zweifel bis heute fast als historische Tatsache gilt.
Die Medienpolitik Adenauers und publizistische Kampagnen wie die Axel Springers und seiner Blätter zur Deutschlandpolitik waren Ausdruck einer bis Anfang der 1960er Jahre bei Politikern wie Journalisten virulenten Auffassung, die dem Journalismus eher eine staatstragende, volkspädagogische Rolle zuschrieb als die Aufgabe, für Transparenz zu sorgen. Manches spricht dafür, dass diese Mentalität am Grund der politischen und journalistischen Kultur bis heute nicht ganz verschwunden ist und seit der Wiedervereinigung auch wieder an die Oberfläche kommt. Über der an ihr geäußerten Kritik, die sich aus der angelsächsischen Erfahrung eines aus kommerziellen Motiven rein sachlichen, um politische Unabhängigkeit bemühten Journalismus speist, wird leicht ein produktiver Aspekt vergessen, den die Tradition des (deutschen) Gesinnungsjournalismus auch (gehabt) hat: Journalisten, die sich in ihr bewegen, interessieren sich immerhin für politische Absichten, Programme und Strategien.
Gegenstand, Grund und Ergebnis der Affäre
Über die "Spiegel"-Affäre ist viel publiziert, ihr dramatischer Ablauf und ihre unmittelbaren Folgen sind reichlich beschrieben und dokumentiert worden. Darüber sind ihr Gegenstand, ihr Grund und ihre nachhaltigen Auswirkungen etwas aus dem Blick geraten.
Der Gegenstand war Ahlers’ Artikel "Bedingt abwehrbereit" über die Rüstungsstrategie der Regierung Adenauer und ihres Verteidigungsministers Strauß. So lang und für Durchschnittsleser wohl auch langweilig dieser Text war - es handelte sich insofern um eine bemerkenswerte Rechercheleistung, als mit Hilfe des berühmten "Spiegel"-Archivs aus zahllosen verstreut publizierten militärischen Informationsdetails das Gesamtbild systematischer Vernachlässigung konventioneller Verteidigungskraft zugunsten nuklearer Rüstung zusammengesetzt worden war. Dabei fehlte es nicht an Sorgen um die Bundesrepublik, die den Text grundierten: "In der Patt-Lage könnte Amerika versucht sein, örtliche Erfolge der Sowjetarmee in Europa im Kampf mit den noch an Zahl unterlegenen Nato-Verbänden hinzunehmen, um den beiderseits tödlichen Schlagabtausch mit strategischen Kernwaffen zu vermeiden." Das Ergebnis der Nato-Übung "Fallex 62" wird am Ende schließlich wie folgt zusammengefasst: "Mit Raketen an Stelle von Brigaden und mit Atom-Granatwerfern an Stelle von Soldaten ist eine Vorwärtsverteidigung der Bundeswehr nicht möglich, eine wirksame Abschreckung bleibt fraglich." Heute mögen Länge und Akribie des Artikels befremdlich erscheinen, aber was die Gründlichkeit der Recherche, die Systematik der Schlussfolgerungen und den Mut zur Kritik an der Bundesregierung betrifft, müsste man suchen, um Ähnliches zu finden. Noch einmal Ahlers und Mitautor Hans Schmelz: "Straußens Demagogie empörte die Amerikaner; die deutschen Heeresgenerale erschreckte sie. (...) Trotzdem besteht Strauß auf seinen Raketen und entschied entgegen den Forderungen der Nato: 500.000 Mann sind genug."
Das Zitat führt zum eigentlichen Grund der Affäre. Dass er nicht in der Sorge um einen Landesverrat lag, sondern im Ärger des Bayern Strauß über das Hamburger Magazin, das ihm ständig auf die Finger klopfte, zeigen eine Reihe von bizarren Nebenerscheinungen. So begründete das Verteidigungsministerium die Dringlichkeit der erbetenen und gern gewährten Amtshilfe des Franco-Regimes bei der Festnahme von Ahlers in Spanien mit der Behauptung, Augstein sei bereits nach Kuba geflohen. Die Rivalität zwischen den Alphatieren Strauß und Augstein, die 1957 bei einem Besuch des Ministers im Haus des Herausgebers trotz ihrer Harmonie im Nationalgefühl nicht hatten zueinander finden können, war der Motor der Affäre. Das geht auch aus den Worten hervor, die Augstein 1966 fand, um die Motive seines Gegners zu charakterisieren: "Das Der-Staat-ist-in-Gefahr-Stück, das Strauß und Hopf vor Adenauer und den Bundesanwälten inszenierten, verlief nur zu Anfang erfolgreich. Selten ist eine fehlgeschlagene Justizintrige so nahezu vollständig aufgeklärt worden: Dank dem Bundesverfassungsgericht."
Das Verfassungsgerichtsurteil vom 5. August 1966 war die einschneidendste Folge der "Spiegel"-Affäre, weil es die fundamentale Bedeutung der Pressefreiheit für den Staat und die Rechtsprechung wie für den gesellschaftlichen Diskurs in wegweisender Deutlichkeit bestimmte: "Der Staat ist (...) verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen. Freie Gründung von Presseorganen, freier Zugang zu den Presseberufen, Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden sind prinzipielle Folgerungen daraus; doch ließe sich etwa auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten."
(aus der Rechtsprechung zur "Spiegel"-Durchsuchung)
Autor
Horst Pöttker, Dr. phil.-hist. habil., Professor für Theorie und Praxis des Journalismus an der TU Dortmund, 1976-1980 und 1985-1996 Zeitschriftenredakteur, Publikationsschwerpunkte: Funktionen und Genese von Öffentlichkeit, Medien und Migration, Publizistische Berufsethik, Geschichte des Journalismus und Geschichte im Journalismus; initiierte 2001 eine öffentliche Kontroverse über die NS-Vergangenheit der deutschen Zeitungs- und Kommunikationswissenschaft.
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Stunde Null
Erklärer
Mit dem Abstand von fünf Jahrzenten beleuchtet VOCER die "Spiegel"-Affäre, diese historisch einmalige Nagelprobe für die noch junge Bundesrepublik. Als Einzelereignis hat sie der Demokratie und Pressefreiheit im Land zwar nicht zum Durchbruch verholfen, war aber eine der wichtigsten Lektionen in diesem Lernprozess.
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