Medienunternehmen auf die Finger gucken

Medienunternehmen auf die Finger gucken

von Christopher Buschow
20. Juli 2012

Wer hätte am Ende noch damit gerechnet? Von seinen Gegnern oft schon totgesagt, versprach die Koalition dann doch einen zügigen Kabinettsbeschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Geschützt werden soll die "redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge", wie es im lang erwarteten Referentenentwurf heißt. Den Verlagen geht es vor allem um eine Handhabe gegen diejenigen, die ihre Inhalte mit kommerziellem Ziel "unentgeltlich" nutzen, demnach vor allem gegen Internetentwicklungen der letzten Jahre wie Aggregatoren (vor allem Google News) und Websites mit illegalen Volltextkopien von journalistischen Artikeln. Über Sinn und Zweck der neuen Regulierung wird erbittert gestritten.

Ein Blick zurück

Erste Bekanntheit erlangte das Leistungsschutzrecht nicht so sehr durch seine rechtliche Ausgestaltung, sondern aufgrund seiner Themenkarriere, gilt es doch vor allem als erfolgreiches Projekt der Verlagslobbyisten. Nachdem die Presseverlage ihre Forderung kurz vor dem Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 erstmals auf die politische Agenda gehoben und unter anderem durch die "Hamburger Erklärung" auch öffentlichkeitswirksam flankiert hatten, nahm die neue schwarz-gelbe Koalition die Idee - wenig ausgearbeitet - in den Koalitionsvertrag auf. In der Folge stritten sich Verleger, Internetgemeinschaft und betroffene Wirtschaft, repräsentiert auch durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), um die Frage, des Ob und Wie eines Leistungsschutzrechtes. Während der gesamten Debatte lässt sich eindrucksvoll beobachten, wie Einflussnahme und Interessensvertretung - nicht-marktliche Aktivitäten - von Medien heute funktionieren können. Georg Nolte formulierte schon 2010, das Leistungsschutzrecht drohe "als Beispiel lobbybestimmter Klientelpolitik Geschichte zu machen".

Der Fall zeigt dabei auch, wie die Interessensvertretung von Medienunternehmen - hier Presseverlage - in den vergangenen Jahren professionalisiert wurde. Beispiele sind der Aufbau neuer Abteilungen und Stellen für "Public Affairs" etwa bei der Axel Springer AG oder bei Gruner + Jahr. Wer hier eine zeitliche Koinzidenz feststellt zur erfolgslosen Interessensvertretung im Streit um den Postmindestlohn, mag damit vielleicht gar nicht so falsch liegen - zumindest die Axel Springer AG unter Mathias Döpfner wird aus der (finanziellen und machtpolitischen) Niederlage im Streit um die PIN-AG gelernt haben.

Allerdings sind es nicht nur die etablierten Medienunternehmen wie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, die ihre Interessen in Politik, Recht und Verwaltung immer eigenständiger vertreten. Auch Organisationen, die vor einigen Jahren noch als Start-Ups galten, haben mittlerweile die Bedeutung einer strategischen Einflussnahme für ihren Unternehmenserfolg erkannt. Google tritt in Berlin mit einer eigenen Public-Affairs-Abteilung auf, auch Facebook baut seine Präsenz aus, wie Marco Althaus zu berichten weiß. Axel-Springer-Lobbyist Christoph Keese hat beispielsweise im Falle des Leistungsschutzrechtes umfangreiche Vorwürfe gegenüber Google erhoben: Nach seiner Interpretation spannt der Suchanbieter durch großzügige finanzielle Zuwendungen Teile der zivilgesellschaftliche Internetbewegung gegen das Leistungsschutzrecht für die eigenen Interessen ein.

Nicht-marktliche Aktivitäten stärker in den Blick nehmen

Diese Debatten finden statt in nicht-marktlichen Aushandlungskontexten, aber sie erweitern letztlich auch die marktlichen Handlungsspielräume von Unternehmen. Strategische Einflussnahme mit Blick auf Politik, Recht und Verwaltung schafft Vermögenswerte und machtpolitische Ressourcen. Kein Wunder, dass die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage "die wichtigste medienpolitische Initiative seit Jahrzehnten" (Bodo Hombach, Geschäftsführer WAZ-Mediengruppe) darstellt und "in seiner strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen" ist (Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender Axel Springer AG). Ökonomen sprechen auch von unternehmerischem "rent seeking", da die Interessensvertretung darauf abziele, finanzielle und machtpolitische Renten zu erschließen.

Nicht, dass es "rent-seeking" nicht immer schon gegeben hätte: Beispiele um die Einführung des Radios, des Privatfernsehens, um die Entstehung von Anzeigenblättern, des Videorekorders oder Kabelfernsehens in den USA belegen das eindrücklich. Ulrich Saxer resümierte dann auch einmal: "Die bereits etablierten Medien bangen um ihren Besitzstand und erschweren - wie regelmäßig in der Kommunikationsgeschichte - die Institutionalisierung des neue Mediums".

Tim Wus sehr gelungenes, anekdotisches Buch "The Master Switch" ist ein guter Ausgangspunkt für eine tiefere historische Beschäftigung. Am Fall des Leistungsschutzechtes hat Heribert Prantl, der immerhin zum "Nachrichtenschutz" promovierte, zeitgeschichtliche Parallelitäten erst vor kurzem in der "Süddeutschen Zeitung" aufgezeigt.