(K)Eine Widerrede

(K)Eine Widerrede

von Annette Wilmes
10. April 2012

Die Medien verändern die Justiz. Die Justiz ist unabhängig. Zwei Aussagen, die auf den ersten Blick gegensätzlich und dennoch beide richtig sind.

Wenn durch mangelhafte oder sensationsheischende Berichterstattung menschliche Tragödien ausgelöst werden, wenn Auflagenhöhe und Gewinn wichtiger erscheinen als die Informations- und Aufklärungspflicht, dann wird schnell die Frage gestellt, ob hier nicht schärfere Sanktionen gegen die Medien angebracht wären. Unmittelbar darauf melden sich die Verfechter der Pressefreiheit zu Wort - übrigens völlig zu recht. Denn Sensationspresse und kritischer Journalismus sind zwei verschiedene Seiten.

Der beschriebene Mechanismus ist alles andere als neu und im und nach dem Verfahren um TV-Moderator Jörg Kachelmann nicht zum ersten Mal in Gang gesetzt worden. Kurt Tucholsky schrieb schon 1914 von der "Meute" und dachte genau an diese Art von Presse, die sich um Persönlichkeitsrechte und einfachste Regeln des Journalismus einen Dreck schert und nur der Sensation hinterherläuft.

"Wenn der Angeklagte in einem deutschen Gerichtssaal vorgeführt wird, dann mag er sich sagen, dass eine Hauptgefahr nicht der gefürchtete Staatsanwalt ist, nicht der Vorsitzende, nicht die Richter. Die Meute lauert anderswo. Sie hockt an langen Bänken, lässt die zitternden Federn spielen und wartet, wen sie zerreiße. Wehe dir: hier wird nichts geschont. Du wirst gesperrt gedruckt, du wirst fett gedruckt, und du wirst mit einem brühwarmen Schmutz übergossen."

Ein Fall von Unabhängigkeit

Aber Tucholsky unterschied auch zwischen dem Journalisten, der ordentlich seine Arbeit macht, und der zügellosen Sensationspresse: "Der Gerichtssaalreporter ist kaum korrupt; er nimmt kein Geld, damit er schweige, oder damit er nenne. Korrupt ist die Presse, die den niedrigsten und schmierigsten Instinkten ihrer Leser so weit entgegenkommt, dass sie ihre Hunde auf die Jagd schickt."

In meinen Jahren als Gerichtsreporterin habe ich so manchen Fall erlebt, in dem genau dieses passierte. Am schlimmsten ist mir ein Ereignis im ersten Mauerschützenprozess in Erinnerung. Angeklagt waren ehemalige DDR-Grenzsoldaten, die einen jungen Mann, der in den Westen fliehen wollte, auf der Flucht erschossen haben sollten. Nach einer Gerichtspause am ersten Prozesstag fanden die Journalisten Fotos des erschossenen Opfers auf ihren Stühlen, die irgendjemand aus der Gerichtsmedizin geschmuggelt hatte. Fotos, die gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, und die vor allem die im Gerichtssaal anwesende Mutter des jungen Mannes noch nie gesehen hatte. Sie brach zusammen.

Der Skandal war perfekt, vom Journalisten eines Boulevardblatts selbst geschaffen. Er wurde des Saales verwiesen. Ansonsten wurde, selbstverständlich, die weitere Öffentlichkeit des Verfahrens nicht in Frage gestellt. So reagiert ein unabhängiges Gericht.

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