8. März 2012
Schon wegen des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit ist es gut, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Beschlüsse nicht mehr unkommentiert veröffentlichen. Die Pflicht zu Objektivität erfordert freilich einen beachtlichen Spagat.
Es war der 4. Dezember 1974, als der französische Schriftsteller Jean-Paul Sartre in Begleitung des RAF-Anwalts Dr. Croissant die Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim besuchte. Eine Stunde lang saß er dort in einem Besucherzimmer mit Terrorist Andreas Baader an einem Tisch. Fünfzehn Minuten sprach der Franzose, fünfzehn Minuten der Deutsche und 30 Minuten der vom Gericht bestellte Dolmetscher.
Nachdem Sartre den Hochsicherheitstrakt wieder verlassen hatte, verkündete er vor laufenden Fernsehkameras - obwohl er die Hafträume gar nicht gesehen hatte:
"Es ist nicht die Folter wie bei den Nazis. Es ist eine andere Folter. Eine Folter, die psychische Störungen herbeiführen soll, das heißt, dass der Mensch völlig abgeschnitten wird von allem."
Da dieser mediale Auftritt des bekannten Philosophen von staatlicher Seite praktisch unwidersprochen blieb, glaubten viele zu Unrecht, die Stammheimer RAF-Häftlinge seien tatsächlich einer Isolationsfolter unterworfen. Ein Grund für manch einen Sympathisanten, sich der zweiten RAF-Generation anzuschließen. Erst viel später wurde - etwa durch das Buch "Stammheim" des Sicherheitsbeauftragten Horst Bubeck - bekannt, dass die RAF-Gefangenen in Stammheim geradezu unvorstellbare Privilegien genossen.
Der Fall "Sartre in Stammheim" ist ein spektakulärer Beleg dafür, wie die zurückhaltende Medienarbeit der Justiz in den siebziger Jahren Schaden verursacht hat. Eine Ausnahme war er nicht, Gleiches gilt etwa für die RAF-Todesfälle in Stammheim am 18. Oktober 1977: Obwohl nationale und internationale Gerichtsmediziner bereits bei der Obduktion von Baader, Ensslin und Raspe von einem gemeinsam begangenen Selbstmord ausgingen, hielt sich jahrelang die Propagandabehauptung, die RAF-Gefangenen seien von staatlicher Seite ermordet worden. Der RAF-Angehörige Werner Lotze hat später ausgesagt, er sei aufgrund dieser Lüge in den Untergrund gegangen und habe erst einige Zeit danach innerhalb der Gruppe erfahren, dass es sich bei den Todesfällen von Stammheim in Wahrheit um eine gezielte "suicide action" gehandelt habe.
Als Skandal empfundene Entscheidungen
Lange Jahre bestand die Medienarbeit der Justiz weitgehend darin, Urteile und Beschlüsse unkommentiert zu veröffentlichen. Es kann deshalb nicht verwundern, dass Grundsatzentscheidungen missverstanden wurden - etwa der Soldaten-sind-Mörder-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994, wonach die Verwendung eines Aufklebers mit dem entsprechenden Tucholsky-Zitat nicht strafbar sei.
Leider ist dies teilweise noch heute ein Problem, wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2011 zeigt, mit der ein Hells-Angels-Angehöriger freigesprochen wurde, der durch eine geschlossene Tür einen Polizeibeamten erschossen hatte und dem eine sogenannte schuldausschließende Putativnotwehr zugutegehalten wurde. Vielleicht hätte eine erklärende Pressemitteilung Proteste, welche die Entscheidung als Skandal empfinden, verhindern können.
Den Wandel zu einer offensiveren Medienarbeit sollen zwei persönliche Erlebnissen verdeutlichen: In der Amtszeit von Generalbundesanwalt Rebmann durften die Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft weder mit Medienvertretern reden, noch Interviews geben. In den Prozessberichten der Medien wurde deshalb nahezu uneingeschränkt die Position der Verteidigung übernommen. Entsprechend negativ wurden wir Anklagevertreter dargestellt. So schrieb Gerhard Mauz 1983 im "Spiegel":
"Die Bundesanwaltschaft reizt die Verteidigung in der Hauptverhandlung gegen Peter-Jürgen Boock bis aufs Blut, Technik und Taktik sind perfekt ... Bundesanwälte können sich aufführen, wie es ihnen beliebt. Nichts ist dem Stand des Vertreters einer objektiven Behörde widrig, nicht einmal ein Jagdeifer, der für ganze Rudel tollwütiger Löwen ausreichen würde, disqualifiziert ihn."
Als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft im Prozess wegen der Brandanschläge von Mölln 1993 erlaubte ich mir, mit Medienvertretern zu reden, so dass deutlich wurde, dass wir Staatsanwälte es mit unserem Objektivitätsgebot ernst meinen. Plötzlich formulierte Mauz: Der Anklagevertreter der Bundesanwaltschaft sei "ein exzellenter Mann, er fördert ein Verfahren, auch im Sinne des Gerichts und sogar der Verteidigung".