Der Prozess frisst seine Protagonisten

Der Prozess frisst seine Protagonisten

von Wolfgang Kubicki
2. März 2012

Justitia ist blind.

Dies soll den eigenen Anspruch der Justiz an sich selbst symbolisieren, unbeeinflusst und unabhängig eine Streitfrage nur nach Recht und Gesetz zu beurteilen und den staatlichen Strafanspruch gegenüber denjenigen durchzusetzen, die ihrerseits die Rechtsordnung missachtet haben. Doch diese Selbsteinschätzung der Justiz stimmte nie. Rechtsprechung war immer auch beeinflusst durch den Zeitgeist, durch Moralvorstellungen und politische Überzeugungen.

Letzteres ist aber nicht nur darin begründet, dass die Rechtsprechung immer auch der Rechtssetzung folgt, sie gelegentlich aber auch herausfordert. Mit dem Aufkommen der neuen Medien, mit dem Eintritt in das Informations- und Kommunikationszeitalter hat sich der Trend verstärkt, justizielle Entscheidungen vor der Öffentlichkeit, vor einem breiten Publikum auszubreiten und in der Wechselwirkung einer Art öffentlichen Volksgerichtshofs, die Entscheidungsprozesse zu begleiten, zu beeinflussen und zu bewerten.

Hierbei sind drei verschiedene Ebenen zu unterscheiden:

1.) Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Früher war die Öffentlichkeit beschränkt auf die Anzahl der Besucher, die im Gerichtssaal Platz fanden, und die Berichterstattung begrenzt durch die Reichweite der Printmedien, deren Berichterstatter in den Sitzungsraum passten.

Heute wird nicht nur durch die elektronischen Medien vor und nach der jeweiligen Verhandlung, sondern auch zu deren Beginn durch Fernsehbilder der Prozessbeteiligten eine breitere Öffentlichkeit über das Geschehen unterrichtet - nicht informiert. Im Zeitalter von Laptop und iPhone ist es möglich, über das Internet eine unendliche Vielzahl von Menschen "live" am Prozessgeschehen teilhaben zu lassen.

2.) Die Konkurrenz der Medien untereinander - ob Print-, Rundfunk- oder neuerdings Online-Medien - fördert den Drang zur Schnelligkeit und zur Verbreiterung. Der Prozess frisst seine Protagonisten. Erster am Markt und/ oder mit anderer, weiterer Information am Markt ist das Kriterium, und nicht mehr der Wert einer Information.

3.) Die Vor- und Nachbereitung von justiziellen Entscheidungen wird selbst zur Informationsware, da sie ganze Talkshows, Leserbriefseiten von Printmedien oder Blogs im Internet füllen kann. Jeder ist irgendwie beteiligt, gleichsam Teil des Prozesses, medial entscheidungsbefugt und abstimmungsfähig.

Als käme es darauf an!

Dass sich in diesem Prozess die "Wahrheit" manchmal nicht finden lässt und mehr Meinungen als Tatsachen zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden und dass dabei fundamentale Prinzipien auf der Strecke bleiben, ist nicht verwunderlich.

So verstieg sich das Landgericht Mannheim im Kachelmann-Prozess in der Begründung des freisprechenden Urteils zu der Aussage, man habe sich nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, jedoch auch nicht von seiner Unschuld. Als käme es darauf an!

Der tragende Grundsatz der Unschuldsvermutung verbietet es einem Gericht, eine Aussage über seine Überzeugungsbildung zu treffen, die darüber hinaus geht, dass man sich von der Schuld des Angeklagten nicht habe überzeugen können. Auch das Landgericht Kiel musste sich in dem Prozess gegen Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic wegen Bestechungsvorwürfen im europäischen Handball nicht davon überzeugen, dass die Angeklagten unschuldig sind. Dies sieht die Rechtsordnung nicht vor.