Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung

von Gisela Friedrichsen
22. Februar 2012

Ein weiteres Beispiel dafür ist der nicht enden wollende Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Im Internet lässt sich nachlesen, was der Nebenkläger, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, über jeden Verhandlungstag denkt. Was er vom Gericht hält, von der Bundesanwaltschaft, welche Zeugen er als glaubhaft bzw. unglaubwürdig einschätzt und wie er sich den Tatablauf vorstellt. Wer sich über den Prozess aus dieser Quelle informiert und die Sicht eines emotional hochengagierten Hinterbliebenen übernimmt, dem bietet sich ein völlig anderes Bild dar als das, welches der professionelle Gerichtsreporter im Gerichtssaal gewinnt. So etwas hat es bisher nicht gegeben.

Ahnungslosigkeit ist keine journalistische Tugend

Die Berichterstatter im Kachelmann-Prozess zogen sich vielfache Kritik zu. Es hieß, "die Medien" hätten "Druck" auf das Gericht ausgeübt, so dass ein gerechtes Urteil gar nicht mehr habe gesprochen werden können. Doch wer sind eigentlich "die Medien"? Es wurde wie so oft in unterschiedlichster Weise - für und gegen, neutral und kampagnenmäßig, qualifiziert und kenntnislos - berichtet. Im Mannheimer Gerichtssaal saßen Journalisten, die schon hunderte von Verfahren verfolgt haben, also verstanden, was sich abspielte. Neulinge hingegen registrierten erstaunt, dass es in der realen Justiz etwas anders zugeht als im Fernsehen bei Alexander Holt oder Barbara Salesch. Alice Schwarzer erklärte einem Millionenpublikum, die Unschuldsvermutung sollte beim Vorwurf der Vergewaltigung endlich durch eine Schuldvermutung ersetzt werden, und die Reporter der "Bunten" verschickten Blumensträuße an die Nebenklägerin und weitere Zeuginnen - wohl nicht aus Nächstenliebe, sondern zur Pflege des Geschäftsklimas. Ein Gericht, das von solchen Medien umtobt wird, kann gar nicht anders, als Augen und Ohren zu verschließen und sich auf seine Aufgabe zu konzentrieren.

Doch Feuilletonisten und angebliche Medienexperten ereiferten sich trotzdem über jene, die jeden Sitzungstag im fensterlosen Mannheimer Gerichtssaal absolvierten und den Verlauf des Strafverfahrens reportierten. Wer sich mit Gerichtsberichterstattung befasst, sollte allerdings wissen, dass es in jedem Prozess einen Punkt gibt, von dem an eine Verurteilung entweder immer wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird. So zu tun, als sei man völlig ahnungslos, wäre Heuchelei. Ahnungslosigkeit ist überdies auch keine journalistische Tugend. Die Fähigkeit, einen Prozess "lesen" zu können, hat nichts mit Voreingenommenheit oder gar Parteinahme zu tun. Hätte die Staatsanwaltschaft Beweise für die Schuld des Angeklagten präsentieren können, wäre darüber berichtet worden. Im Fall Kachelmann musste das Fehlen von Beweisen dargestellt werden.

Eine der wichtigsten Lehren aus dem Kachelmann-Prozess

Was hingegen tatsächlich kritikwürdig war: dass die Kammer Kachelmann trotz mangelhaftester Beweislage nicht aus der U-Haft entlassen wollte; dass die Richter sich vom bunten Sexualleben des Wettermoderators und seinen falschen Liebesschwüren offenbar mehr beeindrucken ließen als von der Fragwürdigkeit der Verdachtsmomente; dass die Staatsanwaltschaft einseitig informierte - das alles lag nicht an "den" Medien, sondern an der Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft und der Unsicherheit, ja Schwäche der Richter. Und darüber wurde auch seriös berichtet.
 
Wie ist den Auswüchsen zu begegnen? Vermutlich nur durch noch mehr Professionalität all jener, die sich auf der Bühne des Strafprozesses begegnen. Richter müssen mit der zunehmenden Medienpräsenz ebenso umzugehen lernen wie sie sich etwa der neuen Rolle des Opfers zu stellen haben. Die Medien sind nicht ihre Feinde, ihre Arbeit ist zu respektieren. Im Gegenzug sollten nur Journalisten mit Prozess-Berichterstattung betraut werden - und dass das Gegenteil oft der Fall ist, liegt nicht in der Verantwortung des einzelnen, sondern von Chefredakteuren und Medienmanagern -, die zumindest über ein Minimum an Sachkunde verfügen. Niemand würde einen Laien ein bedeutendes Fußballspiel oder eine Neuinszenierung in der Oper kommentieren lassen. Ins Gericht aber wagen sich selbst ernannte Experten und vor allem Expertinnen, die oft genug eine feste Meinung, aber keine Ahnung haben. Beschädigt werden dadurch nicht nur Einzelpersonen, sondern letztlich der Rechtsstaat. Das ist vermutlich eine der wichtigsten Lehren aus dem Kachelmann-Prozess. 

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