Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung

von Gisela Friedrichsen
22. Februar 2012



Die Unsicherheit, was inzwischen rechtlich erlaubt oder verboten ist, wächst. Kaum ein Aufsehen erregender Gerichtsfall, der heute nicht ein neues, überraschendes Urteil der - generell wenig medienfreundlichen - Pressekammern generiert. Gestern war das Zitieren aus öffentlicher Hauptverhandlung zulässig. Heute ist es das "nicht ohne weiteres" mehr. Und morgen? Gewiss ist manches kritikwürdig, was sich die Medien inzwischen herausnehmen, etwa die Praxis, Zeugen noch vor ihrem Auftritt vor Gericht "einzukaufen", um mit ihrer Aussage Auflage und Einschaltquote zu steigern.

Aber nicht weniger kritikwürdig sind die Versuche mancher Medienanwälte, die Berichterstattung im Sinne ihrer Mandanten zu beeinflussen, ja, die Oberhoheit darüber zu erlangen. Die Gerichte übersehen dabei oft das Eigeninteresse von Anwälten, die nicht immer nur das Wohl ihrer Mandanten, sondern durchaus auch das eigene im Blick haben. Journalisten aber sind nicht die Büttel Prominenter oder Reicher oder bestimmter Rechtsbeistände. Ihre Aufgabe ist es nicht, Karrieren wunschgemäß zu fördern oder Sachverhalte zu schönen. Andererseits gebietet es schon das journalistische Ethos, Menschen durch Berichterstattung nicht zu verletzen oder gar zu vernichten.

Schere im Kopf professioneller Gerichtsreporter

Der professionelle Gerichtsreporter aber arbeitet mittlerweile längst mit der Schere im Kopf. Er beschreibt heute Personen, deren Gesichter gepixelt werden, die keinen Namen haben, kein identifizierbares Umfeld und allenfalls eine mit dürren Worten zitierbare Biografie. Bei jedem Detail hat er zu bedenken, ob er sich damit nicht Ärger einhandelt. Er nimmt sehr wohl wahr, wie gefährlich das Gelände, auf dem er sich bewegt, geworden ist. Er weiß in der Regel durchaus um seine Verantwortung und bemüht sich um Rücksicht auf Angehörige des Angeklagten oder der Opfer. Doch welcher Journalist fühlt sich nicht bedroht von der Ankündigung Einstweiliger Verfügungen und Schadensersatzforderungen, die ihm Medienanwälte zum Teil "rein vorsorglich" für den Fall, dass er nicht kooperiert, zukommen lassen? Einer unbeeinflussten Berichterstattung ist dies nicht förderlich. Man überlegt zweimal - und geht Unannehmlichkeiten dann doch lieber aus dem Weg. Denn nicht jedem Journalisten stärkt ein mächtiger Arbeitgeber den Rücken; nicht jeder wird von einer versierten Rechtsabteilung unterstützt.

An den "Fall Stephanie" in Dresden erinnert sich noch jedermann. Da kletterte nämlich der Angeklagte, der die 13-Jährige entführt und in seiner Wohnung wochenlang missbraucht hatte, während der Hauptverhandlung auf das Dach des Gefängnisses. Er stieg der Justiz buchstäblich aufs Dach, und spektakuläre Fotos davon gingen in alle Welt. In Erinnerung blieb den Gerichtsreportern aber noch etwas anderes: Ein so genannter "Opferjurist" - kein Anwalt, denn er hatte nur das erste juristische Staatsexamen - bedrängte die Medien im Vorfeld des Prozesses, in seinem Sinn zu berichten. Sein Ziel war, die Dresdner Staatsanwaltschaft, die nur einen Teil der Fälle angeklagt hatte, von den Medien in Misskredit bringen zu lassen. Hintergrund: Der Opferjurist beabsichtigte, nach dem Urteil möglichst hohen Schadensersatz beim Land Sachsen zu erwirken. Wer bei diesem bösen Spiel mittat, dem winkte er mit Akteneinsicht.

Doch warum enthielt die Anklageschrift nicht alle Übergriffe? Die Erklärung war einfach: Der Angeklagte hatte einen Teil seiner Taten auf Video aufgenommen, was zur Verhängung der Höchststrafe allemal reichte. Zur Aufklärung weiterer Taten aber hätte das Mädchen als Zeugin aussagen müssen. Das wollte die Justiz ihm ersparen.

Medienberater zur "Pflege" der Berichterstatter

Ein Extremfall? Jener Opferjurist treibt noch immer sein Unwesen. Und andere tun es ihm gleich. Im Prozess gegen den Sohn eines Hamburger Stadtplan-Verlegers trat ein ehemaliger Bild-Chefredakteur, heute Medienberater, zur "Pflege" der Berichterstatter an. Da es sich um eine spröde, für Laien kaum durchschaubare Wirtschaftssache handelte, war er für manchen Gerichtsreporter ein willkommener Gesprächspartner. Auch hier lautete der Deal: ausgesuchte Akten gegen unkritische Berichterstattung.

Zurück zum Kachelmann-Prozess. Er krankte nicht nur an einer vorverurteilenden Informationsverbreitung weit vor Anklageerhebung. Geradezu konträr dazu verlief dann die Hauptverhandlung. Kaum ein Strafverfahren, in dem das Publikum so oft aus dem Saal geschickt wurde, mit der Folge unter anderem, dass die bereits im Vorfeld bekannt gewordenen Akteninhalte als Ersatz für die verhinderte Beobachtung des Verfahrens weitere Verbreitung fanden. Wer kümmerte sich noch um die Zulässigkeit von Zitaten aus noch nicht erstatteten Gutachten? Man kannte den Inhalt, man kannte die Ergebnisse. Dass die Journaille dann des Saales verwiesen wurde, als die Expertisen vorgetragen wurden - es war schon absurd.

Ebenso absurd war es, als eine Reihe von Zeuginnen darauf bestand, ohne Öffentlichkeit vor Gericht aussagen zu dürfen - nicht aus Scham ob der intimen Details, die möglicherweise zur Sprache kommen würden, sondern weil sich die Zeuginnen exklusiv an einen Verlag gebunden hatten, der ihre angeblichen Erlebnisse mit dem Angeklagten während des laufenden Strafverfahrens in Wort und Bild vermarktete. Das Publikum konnte dann in einer Illustrierten lesen, was es im Gericht nicht hatte erfahren dürfen.

Sender und Verlage zählen die Klicks

Der Kachelmann-Prozeß ist da kein Einzelfall. Im Inzest-Prozess von Fluterschen, der in Koblenz stattfand, erschien just zu Beginn der Hauptverhandlung ebenfalls in einer Illustrierten ein ausführlicher Bericht über die angeklagten Taten, garniert mit Fotos der wie Models hergerichteten Opfer und ihrer Anwältinnen. Vor Gericht beantragten eben jene Anwältinnen dann den Ausschluss der Öffentlichkeit, als ihre Mandantinnen als Opferzeugen aussagen sollten. Auch das psychiatrische Gutachten wurde ohne Publikum vorgetragen und erörtert. Richter, die den Anträgen der Nebenklage und vor allem der Zeugenbeistände pflichtschuldigst nachkommen, fühlen sich in solchen Fällen regelmäßig düpiert.
 
Wenn das Publikum nach Informationen giert, auch das zeigte der Kachelmann-Prozess, kann ein ausufernder Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung durchaus umschifft werden. Die Sender und Verlage zählten damals die Klicks ihrer Online-Nutzer und verlangten entsprechend häufige Berichterstattung. Da auf dem Flur des Mannheimer Landgerichts nichts zu erfahren war, blühten Gerüchte und Spekulationen. In den Medien und vor allem in Internet-Blogs schien ein eigener Prozess außerhalb des Gerichtssaals stattzufinden. Am Ende berichteten die Journalisten zum Teil übereinander, nur um dem Interesse der Leser und Zuschauer nachzukommen.

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