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Die Medien als Richter?

In Justizkreisen ist eine Ansicht weit verbreitet: Richter müssten von Hause aus resistent sein gegen Mediendruck. Das ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich für die Rechtssprechung in einer Mediengesellschaft.

Schuldig! Die (Boulevard)Medien und die Öffentlichkeit sind schnell mit ihrem Urteil, wenn ein spektakuläres Verbrechen bekannt wird. Zweifel kennen sie kaum. Gerichte brauchen viel länger. Und ihre Urteile sind oft völlig anders als die Vorurteile der Öffentlichkeit und der Medien. Kein Wunder also, dass das Verhältnis zwischen Medien und Justiz schwierig und konfliktträchtig ist. Reiches Anschauungsmaterial dafür boten zuletzt die Justizverfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann und den französischen Politiker und Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn.

Bemerkenswert war in beiden Verfahren weniger die exzessive und emotionale Berichterstattung. In der modernen Demokratie ist die Justiz eine öffentliche Justiz, die Medien müssen die Justiz beobachten und kontrollieren. In der modernen Demokratie.

Problematisch war im Grunde vor allem etwas anderes: Große Teile der Medien beschränkten sich nicht auf die Rolle der Beobachter. Sie ergriffen aktiv Partei und übernahmen ureigene Aufgaben der Justiz. Sie bewerteten Aussagen von Zeugen, sie spürten neue Zeugen auf und ließen sie ausführlich zu Wort kommen. Sie diskutierten öffentlich den Inhalt der Ermittlungsakten, der aus guten Gründen eigentlich vertraulich ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Medien machten die Öffentlichkeit zum Gerichtssaal. Und sprachen ein Urteil, lange bevor die Gerichte ihres gefunden hatten. (Mehr dazu auch in der VOCER-Kolumne „Fünfte Gewalt.“ des Rechtsanwalts Ralf Höcker.)

Aber ist das ein Problem? Die Öffentlichkeit als Richter – ist das nicht der Normalfall in der Mediengesellschaft? Muss die Justiz nicht vielleicht damit leben, dass sie – wie andere Bereiche der Gesellschaft auch – von den Medien dominiert wird? Und nicht nur damit leben, sondern vor allem lernen damit umzugehen. Die Medien werden sich nicht ändern.

Medien-Logik vs. Justiz-Logik

Justiz und Medien verfolgen unterschiedliche Ziele und gehorchen verschiedenen Funktionslogiken. Medien – und besonders Boulevardmedien – müssen sich in einem harten wirtschaftlichen Wettbewerb behaupten. Vor diesem ökonomischen Hintergrund ist eindeutig, um was es Medien (auch) geht – und gehen muss: Sie müssen Aufmerksamkeit erregen. Aufmerksamkeit der Leser oder Konsumenten garantiert Auflage und Quote und generiert Einnahmen. Personen, Geschichten, Konflikte, Dramen und Skandale stehen deshalb im Mittelpunkt der Medienberichterstattung. Es sind vor allem Emotionen, die Aufmerksamkeit garantieren.

Die Logik der Justiz ist völlig anders. Sie muss schwer durchschaubare, nicht selten bewusst verschleierte Taten aufklären. Sie muss versuchen, der Wahrheit möglichst nahe zu kommen und Rechtsfrieden herzustellen. Sie braucht dazu kein Drama, keine spektakulären Gefühle und keine Aufmerksamkeit. Sie braucht, im Gegenteil, Ruhe und Zeit. Richter, Staatsanwälte und andere Justizbedienstete versuchenakribisch, konzentriert und in aller Ruhe Fakten zu sammeln, Details zu eruieren und daraus ein Bild des tatsächlichen Geschehens zu gewinnen. Erst dann wird eine Entscheidung getroffen und ein Urteil verkündet.Zwischen der Medienlogik und dieser Justizlogik liegen Welten. Und deshalb ist es ein Problem, wenn die Öffentlichkeit zum Richter wird und die Justiz aus ihrer Rolle verdrängt. Ein spektakuläres Beispiel war das Ermittlungsverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn in New York. „DSK“, wie viele Medien den französischen Politiker titulierten, musste den demütigenden perp walk absolvieren, eine in den USA übliche öffentliche Zurschaustellung Beschuldigter vor den Augen der Kameras und der Weltöffentlichkeit. Das entsprach den Funktionsgesetzen der Mediengesellschaft. Mit den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Justiz hatte das aber nichts mehr zu tun. Der Rechtsstaat hält Verdächtige solange für unschuldig, bis sie rechtskräftig verurteilt sind. Und er demütigt nicht – weder bloße Verdächtige noch verurteilte Straftäter.

Die Macht der Medien – und die Macht der Richter?

Immer öfter betonen Gerichte bei der Urteilsverkündung: Wir haben uns von der exzessiven öffentlichen Berichterstattung über diesen Prozess nicht unter Druck setzen lassen. Ob das wirklich stimmt? Skepsis ist erlaubt. Eines zeigt sich daran aber deutlich: Gerichte spüren einen enormen Druck durch die Berichterstattung in den Medien.

Für die Unabhängigkeit der Justiz bedeutet das: Medien sind eine Macht. Nicht umsonst werden sie als Vierte Gewalt im Staat apostrophiert. Der Einfluss, den die Medien inzwischen auf die Politik – und andere Bereiche der Gesellschaft – ausüben, ist offensichtlich. Aber können Medien und Öffentlichkeit auch Gerichte beeinflussen?

Richter und Staatsanwälte bieten jederzeit die Gewähr dafür, sich bei ihren Entscheidungen nicht durch die Äußerungen Dritter beeinflussen zu lassen. So kurz und apodiktisch äußerte sich 1984 der Deutsche Richterbund zu diesem Thema. Eine nähere Begründung gab er nicht. Er hielt sie wohl für unnötig. Selbstverständlichkeiten müssen nicht näher begründet werden. An dieser Weltsicht hat sich bis heute wenig geändert. Aber ist diese Sicht richtig?

Richterliche Unabhängigkeit – nur Theorie?

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ So heißt es wörtlich und ganz eindeutig im Grundgesetz. Im Rechtsstaat sind Richter, die nicht unabhängig sind, völlig undenkbar. Das hat einen guten Grund: Nur unabhängige Richter können die Herrschaft des Rechts durchsetzen und Machtmissbrauch verhindern.

Aber richterliche Unabhängigkeit ist nicht nur eine Frage der verfassungsrechtlichen Garantie. Mindestens ebenso wichtig sind die persönliche Souveränität und die innere Unabhängigkeit, die im Alltag immer wieder auf die Probe gestellt werden. Um es klar zu sagen: Wenn das Grundgesetz die rechtliche Unabhängigkeit der Gerichte garantiert und fordert, heißt das nicht automatisch, dass alle Richter in der Wirklichkeit des Gerichtssaals auch tatsächlich unabhängig sind.

Von der Sozialpsychologie lernen wir, dass menschliches Handeln stark durch die äußere Situation (mit)bestimmt wird. In bestimmten sozialen Situationen handeln Menschen anders, als es ihre Überzeugungen, Werte und Dispositionen erwarten lassen. Auch Richter können sich dieser Macht der Situation nicht – oder nur begrenzt – entziehen. Die Sozialpsychologie hat eine Fülle von Beispielen dafür gefunden, wie Besonderheiten der Situation Einfluss auf richterliche Entscheidungen entwickelt haben. Ein besonders krasses Beispiel: Amerikanische Studien zeigen, dass die Hautfarbe eines Angeklagten oder seine (mangelnde) Attraktivität in vielen Fällen Auswirkungen auf die Höhe der Strafe hat.

Diese Erkenntnisse der Sozialpsychologie werfen ein neues Licht auf die Debatte um den Einfluss der Medien auf die Justiz. Denn Medien und öffentliche Meinung verändern die Situation, in der Recht gesprochen wird. Nur ein Beispiel dafür: Boulevard-Medien, die lautstark und in hoher Auflage und großer Reichweite einen Angeklagten schuldig sprechen und eine hohe Strafe fordern, schaffen eine ganz spezielle Situation für ein Strafverfahren. Ein Strafrichter, der dann noch „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden will, braucht große persönliche Stärke und innere Souveränität.

Auch Richter können sich der Macht der Situation nur schwer entziehen. Sie tun es. Aber sicher nicht immer.

Menschen neigen dazu, ihre eigenen Fähigkeiten und ihr Wissen systematisch zu überschätzen. Psychologen nennen das overconfidence. Verstärkt wird das durch die selektive Wahrnehmung, die ebenfalls typisch für Menschen ist. Weil wir vor allem Informationen wahrnehmen, die uns in unseren Ansichten und Weltsichten bestätigen, fühlen wir uns ermutigt – und überschätzen uns selbst. Richter tendieren – wie alle Menschen – dazu, sich für souveräner und unabhängiger zu halten, als sie es in Wirklichkeit sind. Sie überschätzen ihre Fähigkeit, sich von ihren eigenen Schwächen und Vorurteilen zu lösen, Manipulationen der Prozessbeteiligten zu durchschauen und Einflüsse der Medien souverän zu verarbeiten. Das macht sie dann unsouveräner und weniger unabhängig, als sie sein müssten.

Die öffentliche Meinung und ihr Einfluss

Der Mensch ist ein soziales Wesen. Er braucht die Zuwendung und Aufmerksamkeit anderer. Er hat Angst, wegen abweichender Meinungen in die Isolation zu geraten. Deshalb spüren Menschen die Erwartungen, die andere an sie haben. Sie richten ihr Verhalten – mehr oder weniger stark – danach aus. Hier liegt eine sozialpsychologische Ursache dafür, warum Anpassung und Mitläufertum einfach sind – und Widerstand schwer.

Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass Richter die öffentliche Meinung grundsätzlich ignorieren (können). Urteile zu sprechen, die gegen die Ansicht der Öffentlichkeit stehen, ist natürlich nicht unmöglich; dafür gibt es viele Beispiele. Aber es ist so schwer, dass es eben nicht immer gelingt.

Wie die Öffentlichkeit sie in einem Prozess beurteilt, ist für viele Richter und Staatsanwälte ein relevantes Kriterium. In ihrer Mehrheit räumen sie ein, bei Verfahren, die in den Medien besonders umstritten sind, auch an die Akzeptanz ihres Urteils in der Öffentlichkeit zu denken.  Der Mainzer Kommunikationswissenschaftler Hans Mathias Kepplinger hat herausgefunden: Auf Kritik in den Medien reagiert eine Mehrheit der Richter hoch emotional – mit Empörung, Ärger und/oder einem Gefühl von Hilflosigkeit.

Das bleibt nicht ohne Folgen: Etwa ein Viertel der befragten Richter gibt zu, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Strafprozessen Auswirkungen auf die Höhe der Strafe hat.

Der Mediendruck auf Richter und Prozesse wird noch deutlich zunehmen – quantitativ und qualitativ. Das ist wohl ein Gesetz der Mediengesellschaft. Es wird deshalb immer schwieriger für die Justiz, ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Und es wird wichtiger für sie, die Wirkungen der Medienöffentlichkeit zu kennen und zu durchschauen.

Richterliche Mediensouveränität

Im Gerichtssaal der Öffentlichkeit © Rita KohelDie Unabhängigkeit der Richter ruht bisher auf zwei Säulen. Die Verfassung schützt die Richterschaft vor offenem, quasi institutionalisiertem Druck. Ihre – durchaus sehr unterschiedliche –  persönliche innere Stärke und Souveränität macht Richter fähig, diese Freiheit auch wirklich zu nutzen. Im Medienzeitalter muss eine dritte Säule der richterlichen Unabhängigkeit hinzukommen: eine ausgeprägte Mediensouveränität.

Mediensouveränität setzt Medienkompetenz voraus. Wer weiß, wie Medien agieren, welchen Logiken sie folgen (müssen) und welche Auswirkungen sie haben, kann – in der Regel – besser mit ihnen umgehen. Er kann ihren Versuchungen und Zumutungen selbstbestimmter begegnen. Medienkompetenz ist jedoch in den wenigsten Fällen angeboren. Sie wird hart erworben. Die Forderung ist ebenso banal wie wichtig: Medienkompetenz muss deshalb ein institutionalisierter Bestandteil der richterlichen Aus- und Fortbildung werden.

Genauso wichtig ist: Richter müssen sich bewusst werden, dass sie nolens volens durch Medien beeinflusst werden. Die Unabhängigkeit eines Richters wächst in dem Maße, wie er sich seiner Abhängigkeit bewusst wird. Nur wer seine Abhängigkeiten kennt, kann ihnen entgegenwirken. Die in Justizkreisen weit verbreitete Ansicht, Richter seien per se resistent gegen Mediendruck, ist nicht nur sachlich falsch. Sie behindert auch den wirklich souveränen Umgang mit den Versuchungen, Drohungen und Einflüssen der Medien.

Wer die Macht der Medien leugnet oder verdrängt, wird von ihnen gesteuert und sogar manipuliert – und merkt es nicht.

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